Als Prüfer darf nur tätig werden, wer im Besitz eines gültigen Prüferausweises ist. Der Prüferausweis wird durch den jeweiligen Landessportverband/Landessportbund kostenfrei ausgefertigt. Jeder Ausweis erhält eine laufende Prüfernummer, der eine Abkürzung des Landesnamens vorangestellt wird (hier: SH/..). Grundlage für die Zulassung bildet ein Antrag, der dem Landessportverband über den Sportabzeichen-Beauftragten des Kreissportverbandes mit dessen Stellungnahme vorzulegen ist. Die Prüfer müssen Mitglied eines Sportvereins sein und mindestens das 16. Lebensjahr erreicht haben.
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Antragsformular_Prueferausweis.pdf Antrag auf Ausstellung eines Prüferausweises für das Deutsche Sportabzeichen |
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Petra Tams
Tel.: 0431/64 86-120