EU-Datenschutzgrundverordnung: Hilfestellungen für Vereine und Verbände

Zum Mai 2018 hat der europäische Gesetzgeber neue Regeln zum Datenschutz beschlossen, die auch direkt für Deutschland Anwendung finden (EU-Datenschutzgrundverordnung, DSGVO). Diese Regelungen und auch die ergänzenden Gesetze in Deutschland sind auch durch alle Vereine und Verbände vollumfänglich zu berücksichtigen.

 

Umfassende Informationen sowie Mustervolagen und weiteres finden Sie in "Wissen für die Praxis - powered by VIBSS" im Kapitel Datenschutz.

 

Folgende Unterlagen sind ab sofort im LSV-Intranet unter dem Button „Datenschutz“ zu finden:

- Checkliste zur Ermittlung der Notwendigkeit eines Datenschutzbeauftragten

- Rahmenvertrag zu Beratungsleistungen zum Datenschutz

- Einzelvertrag zum Rahmenvertrag mit Vereinen und Verbänden

- Check- und Prüfliste Anforderungen zur EU-DSGVO

- Hinweise zu den Anforderungen der EU-DSGVO

Anhand dieser Unterlagen können Sie strukturiert Anforderungen der EU-DSGVO prüfen und Ihre Handlungen dokumentieren.

Der LSV-Datenschutzbeauftragte Dr. Foth steht interessierten Vereinen und Verbänden für Rückfragen gern zur Verfügung. Diese sollten aber ausschließlich per Mail an datenschutz(at)lsv-sh.de gerichtet werden.