Versichert bei der VBG (4 LE)
Viele Funktionsträger eines Sportvereins sind automatisch bei der VBG versichert. Versichert sind Trainer, Übungsleiter und Betreuer, es sei denn sie sind Honorartrainer. Auch auf dem Vereinsgelände ist der Vorstand nicht mehr versichert, hierfür ist eine freiwillige Ehrenamtsversicherung erforderlich. Der Vorstand ist für den Arbeitsschutz seiner Sportanlage und -geräte verantwortlich, auch wenn sie von der Kommune zur Verfügung gestellt werden.
Im Gespräch wird Thomas Ehrhorn über folgende Themen informieren:
- Versicherungsschutz und Leistungen für Übungsleiter/Trainer, bezahlte Sportler, Mitarbeiter der Geschäftsstelle und weitere Personen aus einem Sportverein
- Möglichkeit der freiwilligen Ehrenamtsversicherung für gewählte Ehrenamtsträger
- Verantwortung des Vorstandes für den Arbeitsschutz der Sportanlage und der Sportgeräte
Hinweis Das Seminar ist ein kostenloses Seminarangebot der VBG.