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LSV-Präsident Tiessen zur neuen Landesverordnung:

  • Ermöglichung von Wettkämpfen ein ermutigendes Signal
  • Schwimmausbildung elementar im Land zwischen den Meeren

Der Präsident des Landessportverbandes Schleswig-Holstein (LSV), Hans-Jakob Tiessen, hat am 5. Juni 2020 die neue Corona-Landesverordnung und die resultierenden weiteren Lockerungen für die Ausübung von Sport positiv bewertet:

„Der Sport bezieht seine Faszination zu einem Großteil aus dem friedlichen und fairen Vergleich und Wettstreit mit anderen. Dass nun für viele Sportarten wieder die Möglichkeit gegeben ist, sportliche Wettkämpfe unter Einhaltung der allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen durchzuführen, ist ein ermutigendes Signal“, so Tiessen.

Auch die Öffnung der Freibäder bewertete der LSV-Präsident mit Blick auf den Vereinssport positiv: „Unsere Schwimmerinnen und Schwimmer können nunmehr nach langer Pause wieder in ein einigermaßen reguläres Training einsteigen. Und die so wichtige Schwimmausbildung ist − wie das Schwimmen generell − elementar in unserem Land zwischen den Meeren.“

Zurückhaltend äußerte sich der LSV-Präsident zu den neuen Öffnungsregularien für die Nutzung von Hallenbädern. Eine verantwortungsvolle Umsetzung der entsprechenden Hygienekonzepte und Vorsichtsmaßnahmen sei unter dem Hallendach deutlich schwieriger sicherzustellen als in den Freibädern. „Hier habe ich ein großes Verständnis dafür, wenn die Betreiber von Hallenbädern mit großer Vorsicht zu Werke gehen und strikt auf die Einhaltung der verbindlichen Regeln achten“, so Tiessen.

Hinweis: Die neue Verordnung der Landesregierung Schleswig-Holstein vom 05.06.2020, die am 08.06.2020 in Kraft tritt, finden Sie hier.