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Landesregierung beschließt weitere Maßnahmen zur Kontaktreduzierung - Verordnung seit 11. Januar in Kraft

Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung hat am 8. Januar 2021 im Nachgang der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel vom 5. Januar 2021 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen.

Kernpunkt der Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung sind die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum: Zusammenkünfte zu privaten Zwecken sind nur noch mit Personen eines gemeinsamen Haushalts sowie einer weiteren Person zulässig (unabhängig vom Ort des Treffens).

Die Fassung von § 11 (Sport) enthält keine Änderung gegenüber der Verordnung vom 16. Dezember 2020. Die Sportausübung ist gemäß § 11 Abs. 1 der Landesverordnung weiterhin nur allein, gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person gestattet. Sportanlagen sind für die Sportausübung weiterhin geschlossen zu halten.

Außerdem sind Veranstaltungen gemäß § 5 weiterhin untersagt. Mögliche Ausnahmen entnehmen Sie bitte direkt dem Paragraphen in der Landesverordnung.

Die Verordnung tritt heute (11. Januar) in Kraft – sie gilt bis einschließlich Sonntag, 31. Januar 2021.

Die Verordnung wird im Internet veröffentlicht: www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse.

Bei Fragen erreichen Sie uns weiterhin über corona(at)lsv-sh.de.