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Landesregierung beschließt weitere Maßnahmen zur Kontaktreduzierung - Verordnung seit 25. Januar in Kraft

Abweichend von den ursprünglichen Planungen, am 1. Februar 2021 eine neue Landesverordnung zu erlassen, hat das Kabinett im Nachgang der Ministerpräsidentenkonferenz vom 19. Januar 2021 die Corona-Bekämpfungsverordnung angepasst. Die neuen Regelungen sollen vor allem die Dynamik des Infektionsgeschehens reduzieren und den Anstieg von Neuinfektionen minimieren. Sie treten heute (25. Januar) in Kraft und haben zunächst bis zum 14. Februar 2021 Gültigkeit.

Die Fassung von § 11 (Sport) enthält keine Änderung gegenüber der Verordnung vom 8. Januar 2021. Die Sportausübung ist gemäß § 11 Abs. 1 der Landesverordnung weiterhin nur allein, gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person gestattet. Sportanlagen sind für die Sportausübung geschlossen zu halten.

Den Medien war zu entnehmen, dass die Landesregierung zur Zeit verschiedene Stufenpläne entwickelt, um gesellschaftliche Bereiche wie den Gastronomie- und Beherbergungsbereich, kulturelle Einrichtungen und auch den Sport wieder „hochzufahren“, sobald die Corona-Situation dies zulässt. Der Landessportverband Schleswig-Holstein ist diesbezüglich nach wie vor in sehr engem und konstruktivem Austausch mit dem für den Sport zuständigen Innenministerium des Landes. Gemeinsam sind konkrete Szenarien für verschiedene Bereiche entwickelt worden, um unter Beachtung aller geltenden Corona-Auflagen den vereinsgebundenen Sport in Schleswig-Holstein zunächst in Teilbereichen bis hin zum „Normalbetrieb“ wieder zu ermöglichen. Wir werden Sie auch weiterhin zeitnah über entsprechende Entwicklungen informieren.