Bundesförderung
Der Bund fördert in der Regel den Sport nach dem Subsidiaritätsprinzip, d.h. soweit Organisationen oder Einrichtungen des Sports öffentliche Förderung des Bundes in Anspruch nehmen wollen, müssen zunächst die eigenen Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. Finanzielle Unterstützung durch die Bundesregierung gibt es nur ergänzend. Dennoch wird empfohlen, für jedes Finanzierungs- und Förderprogramm die jeweils speziell geltenden Förderrichtlinien zu beachten.
Energetische Sanierung: Noch mehr Möglichkeiten für den Klimaschutz (Kommunalrichtlinie)
Beratungsangebot beim Förderprogramm "Kommunalrichtlinie" wird ausgebaut
Weitere Schwerpunkte der Förderung werden in "Wissen für die Praxis - powerd by VIBSS" dargestellt.
Fonds für Barrierefreiheit
Mit dem zehn Millionen Euro umfassenden Fonds für Barrierefreiheit fördert die Landesregierung innovative Ansätze zur Barrierefreiheit – etwa Umbauten oder Projekte, die das Bewusstsein der Gesellschaft für Menschen mit Behinderungen schärfen. Dazu zählen zum Beispiel Veranstaltungen und Projekte zu Fragen der Barrierefreiheit.
Weitere Informationen, sowie die Förderrichtlinie finden Sie hier:
https://schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/M/menschenMitBehinderungen/stabsstelle_brk.html
Förderung von Sportartensimulationen (Innenministerium)
Webinar der Investionsbank Schleswig-Holstein: "Fördermöglichkeiten für Sport und Sportstätten"
Am 2. Juni 2021 hat der Bereich Kommunen und das Enterprise Europe Network bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) zu einem Webinar zum Thema "Fördermöglichkeiten für Sport und Sportstätten in Schleswig-Holstein" eingeladen.
Die Präsentationen zu dieser Veranstaltung finden Sie auf der Website der IB.SH unter diesem Link.