Fördermöglichkeiten "Kita & Verein"

Rahmenbedingungen zur Förderung einer Kooperation von Sportverein und Kindertagesstätte

Gefördert werden unsere Mitgliedsvereine für bis zu 3 Bewegungsangebote mit Kindern der kooperierenden Kindertagesstätte, wenn

  • jedes Angebot in der Regel einmal pro Woche für 60 min stattfindet und auf eine Dauer von mindestens 15 bis zu 40 Wochen ausgelegt ist,
  • das Angebot durch eine/n lizenzierte/n Übungsleiter*in oder eine vergleichbar qualifizierte Sportfachkraft mit Unterstützung einer verantwortlichen Fachkraft der Kita angeleitet wird,
  • es allen Kindern der Kita unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft offen steht,
  • und die Durchführung der Kooperation auch im Weiteren den Richtlinien der Sportjugend Schleswig-Holstein entspricht.

 Für das Antragsverfahren ist zu beachten:

  • Da wir noch Fördermittel zur Verfügung haben, können weiterhin Anträge für das Kitajahr 2023/2024 gestellt werden. Alle später eingehenden Anträge werden nachrangig und nach den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln bearbeitet.
  • Es werden nur vollständige Anträge (inkl. Nachweis der ÜL-Qualifikation) bewilligt.
  • Die Auszahlung der 1. Rate erfolgt nur bei Bestätigung der Kooperation durch den Statistikbogen bis zum 1. November.
  • Für die Höhe der Förderung kann pro Woche eine nachgewiesene Übungseinheit angerechnet werden. Der Stundennachweis gilt hier als Berechnungsgrundlage.
  • Jede angerechnete Übungseinheit wird mit 12,50,- Euro  (max. 500,- Euro pro Antrag) gefördert.
  • Die Erstattung erfolgt ausschließlich an den Sportverein.
  • Es sind bis zu vier unterschiedliche Kooperationen mit jeweils bis zu drei Bewegungsangeboten eines Sportvereins gleichzeitig förderbar, sofern die Bewegungsangebote sich an unterschiedliche Kinder richten.
  • Es gibt eine weitere Sonderregelung zur Engagementförderung: Im Einstiegsjahr ist auch eine Basis- oder Vorqualifizierung statt einer C-Lizenz als Nachweis geeignet. Sollte dies der Fall sein, gilt nur ein halber Zuschuss in Höhe von 6,25 EUR pro Stunde.

Weitere Informationen zur Kampagne sind hier zu finden: "Kinder in Bewegung"

Kontakt

Julia Thurm
Jugendbildungsreferentin
Tel.: 0431 6486-209

Malaika Paulsen
Sachbearbeiterin
Tel.: 0431 6486-218
 

NEU ab 2023/24

  • 4 Kooperationskitas pro Jahr
  • ÜL-Zuschuss 12,50 EUR pro Bewegungstunde
  • Gesamtzuschuss pro Bewegungsangebot nun max. 500,- EUR pro Jahr
  • 3 Förderjahre mit vollem Zuschuss
  • Sonderregelung Engagementförderung: im Einstiegsjahr ist auch Basis- oder Vorqualifizierung statt einer C-Lizenz als Nachweis geeignet. Dann aber nur halber Zuschuss i.H.v. 6,25 EUR/Stunde.

Details siehe Richtlinien ab 2023/24.