Projektmittelförderung durch das Land Schleswig-Holstein

Auch durch die Zuwendungen des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport sollen Einrichtungen, Maßnahmen und Projekte zur Unterstützung und Weiterentwicklung eines landesweiten, vielfältigen und sozialverträglichen Sportangebotes unter Berücksichtigung der Handlungsempfehlungen des Zukunftsplans Sportland gefördert werden.

Zu den Antragsberechtigten der geförderten Maßnahmen gehören hauptsächlich die schleswig-holsteinischen Gemeinden und Kreise. Bei den „Maßnahmen für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum auf Grundlage einer Sportentwicklungsplanung“ und bei den „Maßnahmen im Sport von besonderem Landesinteresse“ sind auch gemeinnützige Vereine und Verbände antragsberechtigt.  

Die Sportförderrichtlinie regelt die Vergabe der Fördermittel für:

  • Maßnahmen und Einrichtungen des Spitzen- und Leistungssports
  • Maßnahmen der dualen Karriere im Leistungssport
  • Maßnahmen für den Sport für Menschen mit Behinderungen
  • Erstellung von kommunalen Sport(stätten)entwicklungsplänen
  • Maßnahmen für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum auf Grundlage einer Sportentwicklungsplanung
  • Maßnahmen im Sport von besonderem Landesinteresse 

Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie hier:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/S/sport/allgemeineSportfoerderung.html