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Für Sportvereine in Schleswig-Holstein eröffnet das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) neue Möglichkeiten.
Der Bund stellt im Rahmen der „Sportmilliarde“ 333 Mio. € für die Modernisierung und Sanierung von Sportstätten bereit. Die Projekteinreichung erfolgt über die Kommunen.

Das Innenministerium Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass Kommunen ab sofort Projektskizzen einreichen können. Die Frist endet am 15. Januar 2026.

Relevante Punkte für Vereine:

  • Förderfähig sind u. a. Hallensportstätten, Freisportanlagen, Schwimmbäder und energetische Sanierungsmaßnahmen.
  • Auch vereinseigene Anlagen können profitieren, sofern die Kommune den Antrag stellt.

Empfehlung für Vereine:

  1. Sanierungs- oder Modernisierungsbedarf analysieren.
  2. Jetzt Kontakt mit der eigenen Kommune aufnehmen
  3. Projektidee und Mehrwert für die Gemeinde klar benennen.

Deadline: Projektskizzen bis 15. Januar 2026 einreichen.


Weitere Informationen und Details stehen auf der Website des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein zur Verfügung.

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