Fördermittel vom Bund & Land Schleswig-Holstein
Für Sportvereine in Schleswig-Holstein eröffnet das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) neue Möglichkeiten.
Der Bund stellt im Rahmen der „Sportmilliarde“ 333 Mio. € für die Modernisierung und Sanierung von Sportstätten bereit. Die Projekteinreichung erfolgt über die Kommunen.
Das Innenministerium Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass Kommunen ab sofort Projektskizzen einreichen können. Die Frist endet am 15. Januar 2026.
Relevante Punkte für Vereine:
- Förderfähig sind u. a. Hallensportstätten, Freisportanlagen, Schwimmbäder und energetische Sanierungsmaßnahmen.
- Auch vereinseigene Anlagen können profitieren, sofern die Kommune den Antrag stellt.
Empfehlung für Vereine:
- Sanierungs- oder Modernisierungsbedarf analysieren.
- Jetzt Kontakt mit der eigenen Kommune aufnehmen
- Projektidee und Mehrwert für die Gemeinde klar benennen.
Deadline: Projektskizzen bis 15. Januar 2026 einreichen.
Weitere Informationen und Details stehen auf der Website des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein zur Verfügung.
Silke Kirchheim
Finanzierung
Fon: 0431 / 64 86 - 220
Fax: 0431 / 64 86 - 191
Mail: silke.kirchheim[at]lsv-sh.de














