Ehrenamtspauschale
Die steuerfreie Einnahme aus ehrenamtlicher Tätigkeit gemäß § 3 Nr. 26a EStG (sog. Ehrenamtspauschale) wurde zum 01.01.2021 erhöht und beträgt seit dem 840,00 Euro im Jahr.
Zur Umsetzung der Ehrenamtspauschale bieten sowohl dieser Link als auch die rechts aufgelisteten Dateien unterstützende Hinweise.
[Das BMF-Schreiben aus 2014 enthält zwar nicht die aktuellen Grenzen der Ehrenamtspauschale, es enthält aber alle relevanten Erläuterungen zur entsprechenden Anwendung. Schauen Sie sich diese gerne an.]
Weitere Informationen erhalten Sie auch durch die ARAG in folgendem Artikel:
"Aufwandsentschädigungen für Vereinsmitglieder und Vorstand"
Maren Koch
Geschäftsführerin Recht/Personal/Umwelt
Fon: 0431 / 64 86 - 101
Mail: maren.koch[at]lsv-sh.de
Die Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG97 KBöffnet Dokument im neuen Fenster
BMF-Schreiben 21.11.201477 KBöffnet Dokument im neuen Fenster
Informationen zur Nutzung des Freibetrages292 KBöffnet Dokument im neuen Fenster














