FAQ
FAQs – Häufig gestellte Fragen – Sportverein und Schule/ Ganztag
1. Grundlagen Ganztag
1.1 Ganztag & Rechtsanspruch
Was ist der Rechtsanspruch auf Ganztag?
Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder schrittweise eingeführt. Ab dem Schuljahr 2029/2030 gilt er für alle Kinder der Klassenstufen 1 bis 4.
Der Anspruch umfasst
eine Betreuung an fünf Tagen pro Woche (auch in den Ferien)
bis zu acht Stunden täglich einschließlich Unterricht
Betreuungsangebote in den Ferien mit maximal vier Wochen Schließzeit pro Jahr.
Die Teilnahme am Ganztag bleibt freiwillig. Eltern entscheiden selbst, ob sie das Angebot nutzen möchten.
Für die Umsetzung arbeiten Land, Schulträger, Schulen und außerschulische Partner wie Jugendhilfe, Sportvereine und Kulturträger eng zusammen. Das Land Schleswig-Holstein unterstützt den Ausbau durch Fördermittel, Qualitätsstandards und Beratungsangebote.
Für Sportvereine bietet der Rechtsanspruch neue Möglichkeiten, sich mit Bewegungs-, Sport-, Projekt- und Ferienangeboten im Ganztag einzubringen.
Was bedeutet der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Sportvereine?
Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter schrittweise eingeführt. Dadurch wächst der Bedarf an verlässlichen Ganztagsangeboten und außerschulischen Kooperationspartnern.
Für Sportvereine entsteht daraus keine Verpflichtung zur Mitarbeit im Ganztag. Gleichzeitig bietet der Ausbau des Ganztags die Chance, sich als verlässlicher Partner von Schulen einzubringen und Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote für Kinder anzubieten.
Sportvereine können sich beispielsweise durch AGs, Projekte, Ferienangebote, Aktionstage oder weitergehende Kooperationen engagieren. Sie bringen dabei ihre sportfachliche Kompetenz, Bewegungsförderung, Gesundheitsbildung und soziale Lernerfahrungen in den Ganztag ein.
Der Rechtsanspruch eröffnet Vereinen somit neue Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit Schulen, zur Stärkung ihrer gesellschaftlichen Rolle und zur Gewinnung von Kindern für regelmäßige Bewegungs- und Sportangebote.
Was steht im pädagogischen Rahmenkonzept des Landes Schleswig-Holsteins?
Das Pädagogische Rahmenkonzept Schleswig-Holstein verfolgt das Ziel, eine qualitativ hochwertige Ganztagsbildung und -betreuung sicherzustellen und eine gemeinsame pädagogische Grundlage für die Weiterentwicklung des Ganztags zu schaffen. Dabei wird Ganztag nicht als reine Betreuung am Nachmittag verstanden, sondern als umfassender Bildungs-, Erziehungs- und Lebensraum, in dem Kinder den ganzen Tag über in ihrer Entwicklung begleitet und gefördert werden.
Im Mittelpunkt steht die Frage:
Was brauchen Kinder, um sich wohlzufühlen, erfolgreich zu lernen und sich ganzheitlich zu entwickeln?
Das Rahmenkonzept beschreibt, wie Ganztagsangebote pädagogisch gestaltet werden sollen, damit Kinder optimale Bildungs- und Entwicklungschancen erhalten. Grundlage sind die drei zentralen Qualitätsdimensionen Wohlbefinden und Persönlichkeitsentwicklung, Kompetenz- und Leistungsförderung sowie Chancengerechtigkeit.
Das Rahmenkonzept betont zudem die gemeinsame Verantwortung aller Beteiligten. Schulen, Träger, Jugendhilfe, Vereine, außerschulische Partner und Familien sollen auf Grundlage gemeinsamer Qualitätsstandards zusammenarbeiten, um Kindern ein verlässliches, förderliches und bedarfsgerechtes Ganztagsangebot zu bieten.
Das Pädagogische Rahmenkonzept Schleswig-Holstein hat also das Ziel, den Ganztag als qualitativ hochwertigen Bildungs- und Lebensraum zu gestalten, in dem Wohlbefinden, individuelle Förderung, Chancengerechtigkeit und Teilhabe im Mittelpunkt stehen und alle Kinder bestmöglich in ihrer Entwicklung unterstützt werden.
Was sind die Aufgaben und Ziele des Ganztags?
Der Ganztag versteht sich als ganzheitliches Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot, das Kinder über den Unterricht hinaus in ihrer Entwicklung begleitet und fördert. Ziel ist es, das Wohlbefinden der Kinder zu stärken, ihre Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen sowie Selbstständigkeit, Selbstvertrauen und soziale Kompetenzen aufzubauen. Gleichzeitig sollen individuelle Begabungen und Interessen gefördert und fachliche, kreative, kulturelle, sportliche und soziale Kompetenzen weiterentwickelt werden.
Ein wichtiges Anliegen des Ganztags ist die Chancengerechtigkeit. Alle Kinder sollen unabhängig von ihrer Herkunft, ihren Lebensbedingungen oder individuellen Voraussetzungen gleiche Bildungs- und Teilhabemöglichkeiten erhalten. Durch eine verlässliche Betreuung und gezielte Förderangebote werden unterschiedliche Startbedingungen ausgeglichen sowie Inklusion und Vielfalt aktiv unterstützt.
Zu den Aufgaben des Ganztags gehören die verlässliche Betreuung und Aufsicht, die Gestaltung einer kindgerechten Tagesstruktur sowie die Begleitung in Lern-, Spiel- und Erholungszeiten. Ergänzend zum Unterricht werden Lern- und Förderzeiten, kreative, musische, kulturelle und sportliche Angebote sowie Möglichkeiten zum sozialen Lernen geschaffen. Dabei werden Teamfähigkeit, Rücksichtnahme, Konfliktlösung und demokratische Mitbestimmung gefördert.
Der Ganztag verbindet Unterricht, Betreuung, Freizeit und außerschulische Angebote zu einer pädagogischen Einheit und macht Schule zu einem Lern- und Lebensort. Durch die enge Zusammenarbeit mit Familien sowie mit Vereinen, Jugendhilfe-, Kultur- und Sporteinrichtungen entsteht ein vielfältiges Unterstützungsnetzwerk für die Kinder.
Gleichzeitig leistet der Ganztag einen wichtigen Beitrag zur Entlastung von Eltern und Erziehungsberechtigten. Verlässliche Betreuungszeiten schaffen Planungssicherheit im Familienalltag und unterstützen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Familien werden dadurch organisatorisch entlastet und können sich darauf verlassen, dass ihre Kinder während des gesamten Tages gut begleitet, gefördert und betreut werden.
1.2. Ganztagsmodelle in Schleswig-Holstein
Welche Modelle der Ganztagsschule gibt es in Schleswig-Holstein?
In Schleswig-Holstein gibt es drei zentrale Modelle der Ganztagsbetreuung: die Offene Ganztagsschule (OGS), die Gebundene Ganztagsschule (GGT) und die Betreute Grundschule (BGS). Sie unterscheiden sich vor allem hinsichtlich der Teilnahmeverpflichtung und der Organisation des Schultages.
Für Sportvereine sind insbesondere die OGS und BGS relevant, da sie regelmäßig mit externen Partnern zusammenarbeitet und vielfältige Möglichkeiten für Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote bietet.
Was sind die Unterschiede zwischen OGS, GGT und BGS?
Die Offene Ganztagsschule (OGS) ist das am häufigsten genutzte Modell. Der Unterricht am Vormittag wird durch freiwillige Angebote am Nachmittag ergänzt. Nach der Anmeldung ist die Teilnahme für ein Schulhalbjahr verbindlich. Die Angebote werden häufig gemeinsam mit außerschulischen Partnern wie Sportvereinen, Musikschulen oder Jugendhilfeträgern durchgeführt.
Die Gebundene Ganztagsschule (GGT) organisiert den gesamten Schultag als pädagogische Einheit. Unterricht, Lernzeiten, Projekte, Pausen und Mittagessen sind fest in den Tagesablauf integriert. Die Teilnahme ist für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend.
Die Betreute Grundschule (BGS) ergänzt die Verlässliche Schulzeit durch Betreuungsangebote vor und/oder nach dem Unterricht. Die Teilnahme ist freiwillig und nach Anmeldung verbindlich. Langfristig sollen sich diese Angebote zu Offenen Ganztagsschulen weiterentwickeln.
Tabelle 1: Übersicht Modelle Ganztagsbetreuung in Schleswig-Holstein
Offene Ganztagsschule & Betreute Grundschule | Gebundene Ganztagsschule | |
| Teilnahme | Freiwillig | Verpflichtend für alle Schüler |
| Wochenstunden | Variabel | 37 Std. (Primarstufe), 34–37 Std. (Sek. I) |
| Mittagessen | Angebot vorhanden | Warmer Mittagstisch verpflichtend |
| Kosten | Elternbeiträge bis zu 135 Euro/monatlich möglich Mittagessen i.d.R. kostenpflichtig | Grundangebot kostenfrei; Mittagessen i.d.R. kostenpflichtig |
2. Kooperation Schule und Sportverein
2.1 Einstieg in die Kooperation Schule & Sportverein
Welche Kooperationsformen zwischen Sportverein und Schule sind möglich?
Zwischen Schule und Sportverein sind vielfältige Formen der Zusammenarbeit möglich. Diese reichen von einzelnen Sport-AGs und regelmäßigen Bewegungsangeboten über Projektwochen, Aktionstage, Schulfeste und Ferienangebote bis hin zur festen Einbindung des Sportvereins in den Ganztag. Sportvereine können dabei sportpraktische, gesundheitsfördernde und soziale Bildungsangebote gestalten und das schulische Angebot sinnvoll ergänzen.
Je nach Vereinbarung kann die Kooperation punktuell oder langfristig angelegt sein. Möglich sind sowohl einzelne Angebote durch Übungsleitende des Vereins als auch eine umfassende Mitwirkung bei der Planung und Durchführung von Ganztagsangeboten. Ein Sportverein kann zudem als Durchführungsträger tätig werden und organisatorische Aufgaben übernehmen.
Welche Kooperationsform gewählt wird, hängt von den pädagogischen Zielen der Schule, den personellen und räumlichen Ressourcen des Vereins, den verfügbaren Zeiten, den Qualifikationen der Übungsleitenden sowie den finanziellen Rahmenbedingungen ab. Eine enge Zusammenarbeit bietet die Chance, Kindern zusätzliche Bewegungs- und Sporterfahrungen zu ermöglichen, soziale Kompetenzen zu fördern und den Ganztag durch attraktive Angebote zu bereichern.
Was ist der Unterschied zwischen einer AG und einer Trägerschaft?
Bei einer AG bietet der Sportverein in der Regel ein konkretes Sport- oder Bewegungsangebot zu festgelegten Zeiten an. Die Verantwortung für das gesamte Ganztagsangebot liegt weiterhin bei Schule, Schulträger oder Durchführungsträger.
Bei einer Trägerschaft übernimmt der Verein deutlich umfassendere organisatorische und pädagogische Verantwortung, zum Beispiel für Personalplanung, Angebotskoordination, Betreuung, Dokumentation und Absprachen mit Schule und Schulträger. Eine Trägerschaft erfordert daher eine sorgfältige Prüfung der personellen, fachlichen, rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen.
Wie läuft die Zusammenarbeit mit einem Ganztagsträger ab, wenn dieser nicht identisch mit der Schule ist?
Die Zusammenarbeit erfolgt auf Grundlage einer verbindlichen Abstimmung zwischen Schule, Ganztagsträger und Verein. Dabei werden Zuständigkeiten, organisatorische Abläufe sowie die Rahmenbedingungen der Kooperation gemeinsam festgelegt. Wesentliche Regelungspunkte sind insbesondere Veranstaltungszeiten, Raumnutzung, Aufsichtspflichten, Kommunikationswege, Finanzierung und Vertretungsregelungen. Um Transparenz und Planungssicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten, sollten die Vereinbarungen in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung dokumentiert werden. Alle Beteiligten profitieren von Transparenz und Planungssicherheit, wenn die getroffenen Vereinbarungen in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung dokumentiert werden.
2.2 Planung und Organisation der Zusammenarbeit
Was ist ein guter erster Schritt für interessierte Sportvereine?
Der Einstieg in den Ganztag beginnt mit einer vereinsinternen Klärung von Zielen, Ressourcen und Handlungsmöglichkeiten. Dabei sollte der Verein prüfen, warum er sich engagieren möchte, welche personellen und zeitlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen und welche Angebote realistisch umgesetzt werden können. Anschließend gilt es, organisatorische Rahmenbedingungen, Zuständigkeiten und mögliche Kosten zu klären. Darauf aufbauend empfiehlt sich ein frühzeitiger Austausch mit der Schule, der Ganztagskoordination sowie gegebenenfalls dem Schul- oder Durchführungsträger, um Bedarfe und Erwartungen abzustimmen. Checklisten und Angebotsvorlagen können den Prozess unterstützen und helfen, die Kooperation von Beginn an verbindlich und praxisnah zu gestalten.
Wie finden Sportverein und Schule zueinander?
Ein guter erster Schritt ist die Kontaktaufnahme mit der Schulleitung, der Ganztagskoordination, dem Schulträger oder einem bestehenden Durchführungsträger. In einem ersten Gespräch können die Bedarfe der Schule ermittelt sowie mögliche Formen der Zusammenarbeit ausgelotet werden.
Der Verein sollte dabei seine Angebote, Zielgruppen, Qualifikationen und Erfahrungen kurz vorstellen sowie die Rahmenbedingungen für eine Zusammenarbeit benennen. Hilfreich ist eine kompakte Vereinspräsentation mit einer ersten Angebotsidee, möglichen Einsatzzeiten, Angaben zu Personalqualifikationen, benötigten Räumen und Materialien, einer vorläufigen Kostenplanung sowie einer festen Ansprechperson. So erhalten Schulen und Träger eine gute Grundlage, um gemeinsame Einsatzmöglichkeiten zu prüfen und die nächsten Schritte zu vereinbaren.
Welche Punkte sollten vor Beginn einer Kooperation geklärt werden?
Vor Beginn einer Kooperation zwischen Schule und Sportverein sollten Ziele, Zuständigkeiten und organisatorische Rahmenbedingungen verbindlich abgestimmt werden. Klare Vereinbarungen schaffen Verlässlichkeit, vermeiden Missverständnisse und bilden die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
Dazu gehören die Zielsetzung des Angebots, die Zielgruppe, die Gruppengröße, die Angebotszeiten sowie die Nutzung von Räumen und Materialien. Ebenso müssen die Aufsichtspflicht, die Verantwortlichkeiten, die Qualifikation der eingesetzten Personen und mögliche Vertretungsregelungen geklärt werden. Besondere Aufmerksamkeit erfordern zudem Kinderschutz, Datenschutz und Versicherungsfragen. Darüber hinaus sollten Vereinbarungen zur Finanzierung und Vergütung, zur Kommunikation mit Eltern, zum Umgang mit Ausfällen oder Konflikten sowie zur Dokumentation und Evaluation des Angebots getroffen werden.
Braucht jede Kooperation einen Vertrag?
Eine schriftliche Vereinbarung ist für jede Kooperation zwischen Schule und Sportverein dringend zu empfehlen. Sie schafft Klarheit, Verlässlichkeit und Rechtssicherheit für alle Beteiligten und hilft, Missverständnisse im laufenden Betrieb zu vermeiden.
Je nach Art und Umfang der Zusammenarbeit kommen unterschiedliche Vertragsformen in Betracht, beispielsweise eine Kooperationsvereinbarung, ein Honorar- oder Werkvertrag oder andere vertragliche Regelungen zwischen Schule, Schulträger, Durchführungsträger und Verein. In Schleswig-Holstein stehen hierfür Handreichungen und Musterverträge zur Verfügung.
Je umfangreicher und längerfristiger die Zusammenarbeit ist, desto wichtiger ist eine schriftliche Vereinbarung. Sie bildet die Grundlage für eine verlässliche und erfolgreiche Kooperation zwischen Schule und Sportverein.
Wer entscheidet über die Auswahl von Vereinsangeboten?
Die Auswahl von Vereinsangeboten erfolgt in der Regel gemeinsam durch die Schule bzw. die Ganztagskoordination, den Ganztagsträger und den jeweiligen Verein. Grundlage der Entscheidung sind insbesondere der pädagogische Bedarf und die Interessen der Schülerinnen und Schüler, die inhaltliche Ausrichtung der Schule, die organisatorischen Rahmenbedingungen (z. B. verfügbare Räume und Zeiten) sowie die personellen und fachlichen Ressourcen des Vereins. Ziel ist es, ein Angebot zu schaffen, das das schulische Ganztagskonzept sinnvoll ergänzt und verlässlich umgesetzt werden kann.
Wie kann eine Kooperation langfristig erhalten und ausgebaut werden?
Eine erfolgreiche Kooperation zwischen Sportverein und Schule entsteht nicht allein durch ein gutes Angebot, sondern vor allem durch eine verlässliche und partnerschaftliche Zusammenarbeit. Entscheidend sind feste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, klare Zuständigkeiten, regelmäßige Kommunikation und ein gemeinsames Verständnis der Ziele und Erwartungen.
Bewährte Maßnahmen für eine langfristig tragfähige Zusammenarbeit sind:
Benennung fester Ansprechpersonen auf Seiten des Vereins, der Schule und gegebenenfalls des Ganztagsträgers.
Regelmäßige Abstimmungs- und Reflexionsgespräche, um Erfahrungen auszutauschen, Herausforderungen frühzeitig zu erkennen und gemeinsame Lösungen zu entwickeln.
Klare Vereinbarungen zu Aufgaben, Zuständigkeiten und Kommunikationswegen, damit Abläufe auch bei Personalwechseln verlässlich funktionieren.
Gemeinsame Auswertung von Rückmeldungen von Kindern, Eltern, Schule und Übungsleitenden zur Weiterentwicklung der Angebote.
Frühzeitige Planung des kommenden Schulhalbjahres oder Schuljahres, insbesondere im Hinblick auf Personal, Raumkapazitäten und Finanzierung.
Transparenz bei Kosten, Ressourcen und Erwartungen, um Missverständnisse zu vermeiden und Planungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.
Wertschätzung und Sichtbarkeit der Kooperation, beispielsweise durch gemeinsame Veranstaltungen, Berichte oder Präsentationen von Projektergebnissen.
Kontinuität bei den eingesetzten Übungsleitenden, da verlässliche Beziehungen ein wichtiger Faktor für die Bindung und Motivation der Kinder sind.
Langfristig erfolgreiche Kooperationen entwickeln sich häufig Schritt für Schritt: Aus einzelnen Bewegungs- und Sportangeboten entstehen vertrauensvolle Partnerschaften, die gemeinsam weiterentwickelt werden und neue Formen der Zusammenarbeit ermöglichen. So können Sportvereine dauerhaft als Bildungs- und Bewegungspartner in der lokalen Ganztagslandschaft verankert werden.
Wann sollte die Planung für das nächste Schuljahr beginnen?
Die Planung sollte möglichst frühzeitig, idealerweise bereits im Frühjahr des laufenden Schuljahres, beginnen. So bleibt ausreichend Zeit für die Abstimmung der Angebote, die Gewinnung und Einsatzplanung von Übungsleitungen, die Reservierung von Räumen und Hallenzeiten, die Klärung der Finanzierung sowie die organisatorische Abstimmung zwischen Schule, Ganztagsträger und Verein.
Eine frühzeitige Planung ist zudem wichtig, da Schulen und Träger häufig feste Fristen für Förderanträge, Haushaltsplanungen und Mittelanmeldungen einhalten müssen. Werden diese Fristen verpasst, können Finanzierungs- oder Umsetzungsmöglichkeiten für das kommende Schuljahr eingeschränkt sein. Darüber hinaus ermöglicht eine rechtzeitige Planung die frühzeitige Information der Familien und schafft für alle Beteiligten verlässliche Rahmenbedingungen zum Schuljahresbeginn.
3. Personal, Recht & Finanzierung
3.1 Finanzierung & Förderung
Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?
Die Finanzierung von Ganztagsangeboten sollte frühzeitig zwischen Schule, Schulträger und gegebenenfalls weiteren Kooperationspartnern abgestimmt werden. In Schleswig-Holstein bestehen Fördermöglichkeiten insbesondere im Rahmen der Richtlinie „Ganztag und Betreuung“ für Offene Ganztagsschulen und Betreuungsangebote in der Primarstufe. Darüber hinaus stellt das Land Schleswig-Holstein im Zuge des Ganztagsausbaus Mittel für Investitionen und Betriebskosten bereit. Die den Schulen hierüber zur Verfügung stehenden Landesmittel stellen zugleich Kooperationsmittel dar. Sie können und sollen von den Schulen für die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern, insbesondere Sportvereinen, eingesetzt werden. Weitere Finanzierungsbeiträge können je nach Angebot durch Schulträger, Kooperationspartner, Vereine, Kommunen, Stiftungen oder projektbezogene Förderprogramme erfolgen.
Die Förderung durch den Landessportverband Schleswig-Holstein erfolgt über das Programm „Schule und Verein“. Hier fördert der LSV die Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen. Gefördert werden insbesondere außerunterrichtliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote im Ganztag, die von Sportvereinen durchgeführt werden. Darüber hinaus werden auch bestimmte Schwerpunkte wie die Talentförderung, Ferienprogramme sowie Sach- und Lizenz-Ausbildungskosten bezuschusst.
Welche Unterstützung bietet der LSV Schleswig-Holstein?
Der LSV schafft die landesweiten Rahmenbedingungen durch Beratung, Qualifizierung, Vernetzung, Förderung und Interessenvertretung. KSV/ SSV und Landesfachverbände nutzen diese Angebote und wirken als regionale bzw. sportartspezifische Ansprechpartner für die Vereine vor Ort. In dem Zusammenhang fördert der LSV den Ausbau für Ganztagskoordinatoren in den KSVs durch Zuschüsse und Qualifizierungsmaßnahmen.
Die Sportvereine unterstützt der LSV bei der Zusammenarbeit von Schule und Sport insbesondere durch das Programm „Schule und Verein“. Sportvereine erhalten Informationen, Beratung, Fördermöglichkeiten, Antrags- und Umsetzungsunterlagen sowie Materialien für die Planung und Durchführung von Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten an Schulen. Darüber hinaus können Zuschüsse für außerunterrichtliche Sportangebote, Qualifizierungen und Freiwilligendienste beantragt werden.
Die Unterstützung des LSV umfasst insbesondere:
- Beratung und Orientierung im Ganztag
Unterstützung von Sportvereinen bei der Entwicklung und Umsetzung von Kooperationen mit Schulen sowie bei Fragen rund um den Ganztagsausbau. - Qualifizierung
Entwicklung und Förderung von Qualifizierungsangeboten für Übungsleitungen, Trainer*innen und weitere im Ganztag tätige Personen. Zudem können Zuschüsse für Qualifizierungs-maßnahmen und Koordinatoren-Stellen beantragt werden. - Vernetzung und Dialogformate
Zusammenführung von Vereinen, Schulen, Verbänden und weiteren Akteuren, um Kooperationen zu stärken, Erfahrungen auszutauschen und gemeinsame Lösungen zu entwickeln. - Sportpolitische Interessenvertretung
Einsatz für gute Rahmenbedingungen für Sportvereine und die Beteiligung des organisierten Sports am Ganztag auf Landesebene. - Förderung von Ganztagsangeboten durch das Projekt „Schule + Verein“
Finanzielle Unterstützung von außerunterrichtlichen Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten, die in Kooperation zwischen Schule und Sportverein durchgeführt werden. Vereine können hierfür Fördermittel beantragen.
Wie beantrage ich die Förderung im Programm „Schule und Verein“ des LSV?
Die Förderung erfolgt über das Programm „Schule und Verein“ des Landessportverbandes Schleswig-Holstein (LSV). Der Antrag wird online durch den Sportverein gestellt, der das Angebot in Kooperation mit einer Schule durchführt. Voraussetzung ist, dass das Angebot den Förderkriterien des Programms entspricht und im beantragten Förderzeitraum umgesetzt wird.
Für die Antragstellung sind in der Regel Angaben zur kooperierenden Schule, zum geplanten Angebot, zur eingesetzten Übungsleitung sowie zum Umfang und Zeitraum der Maßnahme erforderlich. Darüber hinaus müssen die im Förderprogramm vorgesehenen Nachweise vorgelegt werden, insbesondere gültige Qualifikations- oder Lizenznachweise der Übungsleitung. Die Fördervoraussetzungen sollten daher frühzeitig geprüft werden, damit alle erforderlichen Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht werden können.
Was passiert, nachdem ich einen Antrag auf Förderung gestellt habe?
Nach Eingang des Antrags prüft der Landessportverband Schleswig-Holstein (LSV) zunächst, ob die Antragsunterlagen vollständig sind und die Fördervoraussetzungen erfüllt werden. Die Bewilligung erfolgt auf Grundlage des Erlasses des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein (MBWK) vom 06.07.1999, der geltenden Förderrichtlinien sowie der verfügbaren Haushaltsmittel.
Über die Entscheidung erhalten die antragstellenden Vereine einen schriftlichen Bewilligungsbescheid, aus dem die Förderhöhe, der Förderzeitraum sowie die geltenden Förderbedingungen hervorgehen.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Übersteigen die beantragten Fördermittel die zur Verfügung stehenden Mittel des Programms, erfolgt die Vergabe grundsätzlich nach dem Zeitpunkt des Antragseingangs. Die Förderung wird schriftlich bewilligt und ist zweckgebunden. Die bewilligten Mittel dürfen ausschließlich für das beantragte und bewilligte Angebot verwendet werden; eine Übertragung auf andere Maßnahmen ist nicht möglich.
Wie erfolgt die Abrechnung der Förderung im Programm „Schule und Verein“ des LSV?
Die Abrechnung der Förderung erfolgt durch den Sportverein nach Abschluss des Förderzeitraums entsprechend den Vorgaben des Landessportverbandes Schleswig-Holstein (LSV). Grundlage für die Förderung sind die tatsächlich durchgeführten und förderfähigen Angebotsstunden.
Nach Ablauf des Schuljahres reicht der Verein die Abrechnung über das vom LSV vorgegebene Formular ein. Die Abrechnung ist spätestens acht Wochen nach Durchführung beziehungsweise Abschluss der Maßnahme beim LSV einzureichen. Hierfür sind die erforderlichen Nachweise vorzulegen, insbesondere die Dokumentation der durchgeführten Termine sowie weitere programmspezifische Unterlagen.
Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen erhalten die Vereine eine schriftliche Bestätigung der Abrechnung. Die Auszahlung der bewilligten Fördermittel erfolgt ausschließlich auf das Vereinskonto.
Kann eine bewilligte Maßnahme nicht durchgeführt werden, entfällt der Anspruch auf Förderung. Der Verein ist in diesem Fall verpflichtet, den LSV unverzüglich zu informieren.
Wie erfolgt die Abrechnung gegenüber Schule oder Träger?
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der zwischen Verein, Schule und Ganztagsträger getroffenen Vereinbarungen. Je nach Kooperationsmodell kann sie monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder nach Abschluss des Angebots erfolgen.
Für die Abrechnung sind in der Regel entsprechende Nachweise erforderlich. Dazu können insbesondere Rechnungen, Leistungsnachweise, Teilnahmelisten, Anwesenheitsdokumentationen oder Übersichten über die tatsächlich durchgeführten Termine gehören. Darüber hinaus können je nach Vereinbarung weitere Nachweise erforderlich sein, beispielsweise zu den eingesetzten Übungsleiter*innen oder zu den Angebotszeiten.
Verein, Schule und Träger sollten bereits vor Beginn des Angebots festlegen, welche Unterlagen benötigt werden, welche Fristen gelten und wie mit Ausfällen, Vertretungen oder Nachholterminen umgegangen wird. Klare und transparente Abrechnungsverfahren erleichtern die Zusammenarbeit und sorgen für eine verlässliche Finanzierung der Angebote.
Wie kalkuliere ich ein Ganztagsangebot?
Eine realistische Kalkulation ist die Grundlage für ein verlässliches und wirtschaftlich tragfähiges Ganztagsangebot. Bei der Planung sollten alle Kosten berücksichtigt werden, die für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Angebots entstehen.
Dazu zählen insbesondere der zeitliche Aufwand für die Angebotsdurchführung, die Vor- und Nachbereitung, Abstimmungen mit Schule, Ganztagsträger und Eltern, organisatorische Tätigkeiten, Dokumentationspflichten sowie anfallende Sach- und Materialkosten. Auch Fahrtkosten, Qualifizierungsmaßnahmen sowie mögliche Vertretungs- oder Ausfallzeiten sollten in die Kalkulation einbezogen werden.
Eine transparente und nachvollziehbare Kalkulation schafft die Grundlage für die spätere Vergütungsvereinbarung und hilft dabei, den tatsächlichen Ressourcenbedarf realistisch abzubilden. Die Kalkulation sollte daher frühzeitig mit der Schule beziehungsweise dem Ganztagsträger abgestimmt werden. Leistungsumfang, Vergütung und Zuständigkeiten werden in der Regel in Kooperationsvereinbarungen oder anderen vertraglichen Regelungen festgehalten.
Eine nachvollziehbare Kostenaufstellung erleichtert zudem die langfristige Planung, die Abstimmung der Finanzierung sowie gegebenenfalls die Beantragung von Fördermitteln
Wie werden Mitarbeitende im Ganztag vergütet?
Die Vergütung von Mitarbeitenden im Ganztag hängt von ihrer jeweiligen Aufgabe, dem Träger des Angebots und der gewählten Beschäftigungsform ab. Möglich sind beispielsweise Anstellungen, Honorartätigkeiten, Tätigkeiten im Rahmen der Übungsleiterpauschale, Freiwilligendienste oder ehrenamtliche Einsätze mit Aufwandsentschädigung.
Erfolgt ein Angebot über einen Sportverein oder einen anderen Kooperationspartner, werden die eingesetzten Personen in der Regel durch diesen Träger eingesetzt. Die Finanzierung des Angebots und die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit werden in den jeweiligen Kooperationsvereinbarungen geregelt.
Welche Beschäftigungs- oder Vergütungsform im Einzelfall geeignet ist, sollte vor Beginn des Angebots unter Berücksichtigung arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Vorgaben geprüft werden. Vergütung, Aufgaben, Zuständigkeiten und weitere organisatorische Rahmenbedingungen sollten schriftlich festgelegt werden.
Gibt es Richtwerte für Honorare?
Einheitliche Honorarsätze für Ganztagsangebote gibt es nicht. Die Vergütung wird zwischen Schule bzw. Ganztagsträger und dem jeweiligen Anbieter individuell vereinbart. Maßgeblich sind insbesondere die Qualifikation der anbietenden Person oder Organisation, Umfang und Anforderungen des Angebots, regionale Rahmenbedingungen sowie die verfügbaren Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten.
Bei Kooperationen mit Sportvereinen fließen häufig die Qualifikation der eingesetzten Trainerinnen und Trainer, der organisatorische Aufwand sowie gegebenenfalls Material- und Infrastrukturkosten in die Kalkulation ein.
Die konkrete Höhe des Honorars sollte auf Grundlage einer nachvollziehbaren und realistischen Kalkulation festgelegt werden. Dabei sind sowohl die Qualitätsanforderungen des Angebots als auch der tatsächliche Aufwand des Anbieters angemessen zu berücksichtigen.
3.2 Personal, Qualifikation & Nachweise
Wer kann Angebote im Ganztag durchführen?
Ganztagsangebote können von pädagogischen Fachkräften, qualifizierten Übungsleitenden und Trainer*innen aus Sportvereinen, Mitarbeitenden von Jugendhilfe- und Bildungsträgern, Honorarkräften, Ehrenamtlichen sowie geeigneten Freiwilligendienstleistenden, Studierenden oder Auszubildenden durchgeführt werden. Schulen arbeiten dabei häufig mit Partnern aus den Bereichen Sport, Kultur, Jugendhilfe und Bildung zusammen. Grundlage sind oftmals Kooperationsvereinbarungen zwischen Schule und Träger bzw. Verein.
Voraussetzung für den Einsatz ist, dass die eingesetzten Personen für die jeweilige Aufgabe fachlich und persönlich geeignet sind.
Je nach Art des Angebots und den jeweiligen Förderbedingungen können bestimmte Qualifikationen erforderlich sein, beispielsweise eine Übungsleiter- oder Trainerlizenz im Sport (verpflichtende Voraussetzung), pädagogische Abschlüsse oder weitere einschlägige Nachweise.
Bei Kooperationen mit Sportvereinen unterstützt der LSV die Qualifizierung der eingesetzten Personen und fördert den Einsatz qualifizierter Übungsleitender im Ganztag.
Welche Kompetenzen brauchen Übungsleitende im Kontext Schule und Ganztag?
Übungsleitende im Ganztag benötigen neben ihrer sportfachlichen Qualifikation vor allem pädagogische und soziale Kompetenzen. Sie arbeiten in einem Bildungssetting, in dem Bewegung, Betreuung, Förderung und soziale Entwicklung eng miteinander verbunden sind. Daher ist es wichtig, Kinder und Jugendliche nicht nur sportlich anzuleiten, sondern sie auch in ihrer individuellen Entwicklung zu begleiten.
Zu den zentralen Kompetenzen gehören:
Pädagogisches Grundverständnis und ein altersgerechter Umgang mit Kindern und Jugendlichen.
Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit im Austausch mit Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften, Eltern und Ganztagsverantwortlichen.
Umgang mit heterogenen Gruppen, insbesondere hinsichtlich Alter, Leistungsstand, Geschlecht, Inklusion, kultureller Vielfalt und individuellen Bedürfnissen.
Konflikt- und Teamfähigkeit, um Gruppenprozesse konstruktiv zu begleiten und Herausforderungen angemessen zu lösen.
Verlässlichkeit, Struktur und Organisation, da Ganztagsangebote Teil des schulischen Alltags sind und eine hohe Kontinuität erfordern.
Wertschätzende Ansprache und klare Regeln, um ein positives und sicheres Lern- und Bewegungsumfeld zu schaffen.
Sensibilität für Kinderschutz und Kindeswohl, einschließlich der Kenntnis von Schutzkonzepten, Ansprechpersonen und Meldewegen.
Darüber hinaus sollten Übungsleitende die organisatorischen Rahmenbedingungen des Ganztags kennen. Dazu gehört ein Verständnis dafür, wie Schule und Ganztagsangebote aufgebaut sind, welche pädagogischen Ziele verfolgt werden, welche Erwartungen die Schule an externe Partner hat und an wen sie sich bei Fragen oder Problemen wenden können.
Erfolgreiche Übungsleitende im Ganztag verbinden also sportfachliche Kompetenz mit pädagogischem Handeln, Kommunikationsstärke und einer verlässlichen Zusammenarbeit mit der Schule. Dadurch können sie einen wichtigen Beitrag zur Bewegungsförderung sowie zur sozialen und persönlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen leisten.
Welche Nachweise werden häufig verlangt?
Häufig relevant sind Qualifikationsnachweise wie Übungsleiter- oder Trainerlizenz, ein erweitertes Führungszeugnis, Nachweise zum Masernschutz, Belehrungen nach §35 Infektionsschutzgesetz, Datenschutz- oder Verschwiegenheitserklärungen sowie Nachweise zu Präventions- und Schutzkonzepten. Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, sollte immer mit Schule, Schulträger oder Durchführungsträger abgestimmt werden.
Welche Qualifizierungsangebote können sinnvoll sein?
Damit Sportvereine ihre Angebote im Ganztag erfolgreich gestalten können, benötigen Übungsleitende und weitere Beteiligte häufig zusätzliche Kompetenzen, die über die sportfachliche Qualifikation hinausgehen. Passende Fort- und Weiterbildungen unterstützen dabei, die Anforderungen des schulischen Umfelds besser zu verstehen und Angebote pädagogisch, organisatorisch und rechtlich sicher umzusetzen.
Sinnvolle Qualifizierungsthemen sind insbesondere:
Ganztag und Schule: Strukturen, Abläufe, Rollen und Erwartungen im schulischen Kontext.
Pädagogische Grundlagen: Entwicklungsphasen von Kindern und Jugendlichen, Gruppenpädagogik und Lernprozesse.
Kinderschutz und Prävention: Schutzkonzepte, Kindeswohl, Prävention von Gewalt und angemessenes Handeln bei Verdachtsfällen.
Aufsichtspflicht und rechtliche Grundlagen: Verantwortlichkeiten, Haftungsfragen und Handlungssicherheit im Ganztag.
Umgang mit heterogenen Gruppen: Vielfalt, Inklusion, unterschiedliche Leistungsniveaus und individuelle Bedürfnisse.
Konfliktmanagement und Kommunikation: Deeskalation, Gesprächsführung und konstruktiver Umgang mit herausfordernden Situationen.
Partizipation und Demokratiebildung: Kinder aktiv beteiligen und Mitbestimmung ermöglichen.
Inklusive und niedrigschwellige Angebotsgestaltung: Bewegungsangebote für möglichst unterschiedliche Zielgruppen öffnen.
Zusammenarbeit mit Schule und Eltern: Kommunikation, Rollenverständnis und Kooperationsgestaltung.
Planung, Durchführung und Reflexion von Angeboten: Methoden, Organisation und Qualitätsentwicklung.
Ziel von Qualifizierungsmaßnahmen ist es, Sportvereine in ihrer Rolle als Bildungs- und Bewegungspartner zu stärken und allen Beteiligten Handlungssicherheit für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Ganztag zu geben. Besonders wirksam sind Fortbildungen, die sportfachliche, pädagogische und organisatorische Aspekte miteinander verbinden und einen direkten Bezug zur Praxis im Ganztag herstellen.
Welche Anbieter bieten solche Qualifizierungen an?
Für Sportvereine kommen je nach Thema unterschiedliche Anbieter infrage. Besonders sinnvoll ist eine Kombination aus sportfachlichen, pädagogischen und ganztagsspezifischen Fortbildungen.
Landessportverband Schleswig-Holstein (LSV) und Sportjugend Schleswig-Holstein: Bieten Qualifizierungen für Übungsleitende, Vereine und weitere Engagierte an und bauen ihre Unterstützungsangebote zum Ganztag kontinuierlich aus. Der LSV versteht sich ausdrücklich als Beratungs- und Qualifizierungspartner für Vereine im Kontext des Ganztags.
Kreis- und Kreissportverbände sowie Sportfachverbände: Bieten Übungsleiter*innen-Ausbildungen, Lizenzfortbildungen und themenspezifische Schulungen, etwa zu Kinderschutz, Inklusion oder Kinder- und Jugendsport, an.
Jugendämter und Jugendbildungsstätten: Sie bieten häufig Fortbildungen zu Kinderschutz, Beteiligung, Prävention, Aufsichtspflicht und pädagogischen Fragestellungen an.
Landesjugendring Schleswig-Holstein und seine Mitgliedsverbände: Insbesondere für Themen wie Partizipation, Demokratiebildung, Vielfalt und Jugendarbeit.
IQSH (Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein)/ Serviceagentur Ganztägig lernen: Für schulbezogene Themen, Ganztagsentwicklung und Kooperationen zwischen Schule und außerschulischen Partnern.
Wohlfahrtsverbände und anerkannte Träger der Kinder- und Jugendhilfe (z. B. AWO, DRK, Der Paritätische, Diakonie, Caritas): Sie bieten häufig Fortbildungen zu pädagogischen und organisatorischen Themen im Ganztag an.
Kommunale Ganztagsnetzwerke und lokale Bildungspartner: In vielen Regionen werden gemeinsame Fachtage, Netzwerktreffen und Schulungen für Ganztagsakteure angeboten.
Was passiert bei kurzfristigem Ausfall einer Übungsleitung?
Die Vertretung bei Ausfällen sollte vorab durch eine verbindliche Regelung zwischen Verein, Schule und Ganztagsträger festgelegt werden. Die konkreten Verfahren können je nach Vereinbarung unterschiedlich sein. Wichtig ist, dass Schule oder Ganztagsträger frühzeitig informiert werden und die Aufsicht der Schülerinnen und Schüler jederzeit gewährleistet bleibt. Nähere Regelungen sollten in der jeweiligen Kooperationsvereinbarung festgelegt werden.
3.3 Rechtliche Rahmenbedingungen
Welche arbeitsrechtlichen Aspekte sind zu beachten?
Beim Einsatz von Übungsleitungen im Ganztag sollten die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen bereits vor Beginn der Tätigkeit sorgfältig geprüft werden. Insbesondere ist zu klären, ob die Person ehrenamtlich, als Honorarkraft, im Minijob oder als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte tätig wird. Die gewählte Beschäftigungsform hat Auswirkungen auf Vergütung, Steuerpflicht, Sozialversicherung und Haftung.
Besondere Aufmerksamkeit erfordert die Frage der Weisungsgebundenheit. Je stärker eine Person hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitsort und Art der Tätigkeit in die Abläufe von Schule oder Träger eingebunden ist, desto eher liegt ein Beschäftigungsverhältnis und keine selbstständige Tätigkeit vor. Dies kann arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Folgen haben.
Darüber hinaus sollten Regelungen zu Arbeitszeiten, Vertretungen, Aufsichtspflichten, Vergütung, Unfall- und Haftpflichtversicherung, Datenschutz sowie Kinderschutz eindeutig festgelegt und schriftlich dokumentiert werden.
Da die Abgrenzung zwischen ehrenamtlicher Tätigkeit, Honorartätigkeit und Beschäftigungsverhältnis im Einzelfall komplex sein kann, empfiehlt es sich, bei Unsicherheiten frühzeitig fachlichen Rat einzuholen, um rechtliche Risiken für Verein, Schule und Ganztagsträger zu vermeiden.
Was ist bei Aufsichtspflicht und Verantwortung zu beachten?
Die Aufsichtspflicht gehört zu den wichtigsten Aufgaben im Ganztag und ist in Schleswig-Holstein durch § 17 SchulG geregelt. Für die Sicherheit der Kinder sowie für einen verlässlichen und rechtssicheren Ablauf müssen die Verantwortlichkeiten zwischen Schule, Ganztagsträger und Verein eindeutig festgelegt sein. Insbesondere bei Übergängen zwischen Unterricht, Ganztagsangebot und Vereinsaktivitäten ist eine klare Zuständigkeit erforderlich. Unklare Regelungen können zu Unsicherheiten und Haftungsrisiken führen.
Zu einer verbindlichen Organisation gehören unter anderem Anwesenheitslisten, Abholregelungen, Notfallkontakte, Verfahren bei Verletzungen, der Umgang mit Fehlzeiten sowie die Klärung, wer bei Störungen oder Konflikten hinzugezogen wird. Übungsleitende sollten die an der Schule geltenden Regeln kennen und wissen, welche Ansprechpersonen im Ganztag erreichbar sind.
Die Aufsichtspflicht endet nicht mit der Durchführung des Angebots. Sie umfasst auch die Verantwortung für sichere Abläufe, eine klare Kommunikation und einen verlässlichen Umgang mit besonderen Situationen. Je eindeutiger Zuständigkeiten und Verfahren geregelt sind, desto sicherer und entspannter können Kinder, Eltern, Vereine und Schulen zusammenarbeiten.
Was gilt bei Aktivitäten außerhalb des Schulgeländes?
Aktivitäten außerhalb des Schulgeländes sind vorab mit der Schule bzw. dem Ganztagsträger abzustimmen. Dabei müssen Ort, Ablauf, Hin- und Rückweg, Aufsicht, Zuständigkeiten sowie erforderliche Einverständniserklärungen und Notfallkontakte geklärt sein. Die Aufsicht ist während der gesamten Maßnahme durch geeignete und autorisierte Personen sicherzustellen. Schule, Ganztagsträger und Verein legen die Verantwortlichkeiten eindeutig fest, um Sicherheit und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Braucht jeder Sportverein ein Schutzkonzept?
Ein Schutzkonzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ist für Sportvereine, die im Ganztag tätig sind, dringend zu empfehlen und wird von Schulen, Ganztagsträgern und Fördermittelgebenden zunehmend als Voraussetzung für eine Kooperation erwartet. Es trägt dazu bei, Kinder und Jugendliche vor Grenzverletzungen, Gewalt und Missbrauch zu schützen und ein sicheres Umfeld für alle Beteiligten zu schaffen.
Für Sportvereine bieten die Initiativen Safe Sport des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) sowie die Präventions- und Schutzkonzepte des LSV wichtige Orientierung und Unterstützung bei der Entwicklung solcher Schutzmaßnahmen. Die dort bereitgestellten Standards, Materialien und Schulungsangebote helfen Vereinen dabei, wirksame Strukturen für den Kinder- und Jugendschutz aufzubauen und kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Ein aktuelles Schutzkonzept schafft Vertrauen, gibt allen Beteiligten Handlungssicherheit und ist ein wichtiger Qualitätsbaustein für die Zusammenarbeit von Sportverein, Schule und Ganztagsträger.
Wann kann eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe wichtig werden?
Eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII ist für Sportvereine grundsätzlich nicht erforderlich, um Angebote im Ganztag durchzuführen. Viele Kooperationen mit Schulen werden erfolgreich ohne eine solche Anerkennung umgesetzt.
Sie kann Vorteile bieten, etwa beim Zugang zu bestimmten Fördermöglichkeiten, bei der Mitwirkung in Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe oder für eine Mitgliedschaft in einem Wohlfahrtsverband.
Nur wenn ein Sportverein eigenständig und unabhängig von Schule oder Schulträger ein rechtsanspruchserfüllendes Ferienangebot nach § 24 Abs. 4 Satz 4 SGB VIII anbieten möchte, ist eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe erforderlich.
Ob eine Anerkennung darüber hinaus sinnvoll ist, hängt von den Zielen des Vereins und den örtlichen Rahmenbedingungen ab. Aus einer Anerkennung allein entsteht kein Anspruch auf Förderung.
Welche Chancen und Risiken birgt eine Trägerschaft für Sportvereine?
Die Übernahme einer Trägerschaft bietet Sportvereinen die Möglichkeit, Bildungs-, Bewegungs- und Betreuungsangebote eigenständig zu gestalten, ihr Vereinsprofil einzubringen und ihre Rolle als Bildungs- und Bewegungspartner vor Ort zu stärken. Gleichzeitig können sie ihre Zusammenarbeit mit Schulen, Kommunen und weiteren Akteuren ausbauen, sich stärker in lokale Prozesse einbringen und ihr Engagement langfristig weiterentwickeln. Für viele Vereine stellt die Trägerschaft damit einen wichtigen Schritt der strategischen Vereinsentwicklung dar und eröffnet neue Perspektiven im Handlungsfeld Bildung, Betreuung und Bewegung.
Mit diesen Chancen geht jedoch eine erhöhte Verantwortung einher. Träger übernehmen Aufgaben in den Bereichen Personal, Finanzen, Organisation, Qualitätsentwicklung, Kinderschutz sowie Kooperation und Kommunikation. Daraus können Herausforderungen wie ein hoher Verwaltungsaufwand, Personal- und Finanzierungsrisiken, erweiterte Haftungs- und Aufsichtspflichten sowie hohe Anforderungen an Qualität und Verlässlichkeit der Angebote entstehen. Auch die Abhängigkeit von politischen und kommunalen Rahmenbedingungen sowie die Belastung ehrenamtlicher Strukturen sollten berücksichtigt werden.
Eine Trägerschaft ist daher nicht nur eine Erweiterung bestehender Angebote, sondern eine strategische Entscheidung zur Weiterentwicklung des Vereins. Sie setzt stabile personelle, organisatorische und finanzielle Voraussetzungen sowie die Bereitschaft voraus, langfristig Verantwortung im Bildungs- und Betreuungsbereich zu übernehmen. Für viele Vereine kann es sinnvoll sein, zunächst Erfahrungen als Kooperationspartner von Schulen zu sammeln, bevor sie weitergehende Trägeraufgaben übernehmen.
Wie werden Hallenzeiten und Sportstätten vergeben?
Die Vergabe von Hallenzeiten und Sportstätten erfolgt in der Regel durch den Schulträger oder die Kommune in Abstimmung mit der Schule und den weiteren Nutzenden der Sportanlagen. Da Sporthallen häufig von Schulen, Vereinen und anderen Einrichtungen gemeinsam genutzt werden, sind die verfügbaren Zeiten rechtzeitig zu planen und aufeinander abzustimmen.
Für Ganztagsangebote sollten die benötigten Hallen- und Sportstättenzeiten möglichst früh durch die Schule beziehungsweise den Ganztagsträger angemeldet werden. Der Verein sollte seinen Bedarf rechtzeitig mitteilen, damit dieser in die Jahres- oder Schuljahresplanung einbezogen werden kann. Nach der Zuteilung sollten die Nutzungszeiten schriftlich bestätigt werden.
Dabei sind auch Regelungen zu Schlüsselzugängen, Aufsichtspflichten, Gerätnutzung, Haftungsfragen sowie mögliche Einschränkungen durch Veranstaltungen, Prüfungen oder Sanierungsmaßnahmen zu berücksichtigen. Eine rechtzeitige und verbindliche Abstimmung schafft Planungssicherheit und erleichtert die verlässliche Durchführung der Angebote über das gesamte Schuljahr hinweg.
Was passiert bei Konflikten um die Hallennutzung?
Kommt es zu Konflikten bei der Vergabe oder Nutzung von Hallenzeiten, sollten die beteiligten Akteure frühzeitig das Gespräch miteinander führen und gemeinsam eine einvernehmliche Lösung finden. Beteiligte sind in der Regel die Schule, der Ganztagsträger, der Verein sowie der für die Sportstätte zuständige Schulträger oder die Kommune.
Häufige Konfliktursachen sind Überschneidungen mit dem Vereinssport, kurzfristige schulische Veranstaltungen, begrenzte Hallenkapazitäten oder Änderungen im Belegungsplan. In solchen Fällen sollten die vereinbarten Nutzungszeiten und Zuständigkeiten geprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Lässt sich der Konflikt nicht direkt zwischen den Beteiligten lösen, entscheidet in der Regel der für die Hallenvergabe zuständige Schulträger oder die Kommune über die Priorisierung der Nutzung. Um Auseinandersetzungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, Nutzungszeiten frühzeitig zu beantragen, schriftlich zu bestätigen und Regelungen für kurzfristige Änderungen bereits im Vorfeld festzulegen. Eine transparente Kommunikation und feste Ansprechpartner erleichtern dabei die Lösung von Nutzungskonflikten und tragen zu einer verlässlichen Durchführung der Ganztagsangebote bei.
3.4 Versicherungen
Welche Versicherungen sollte ein Verein prüfen?
Vereine, die Ganztagsangebote durchführen, sollten regelmäßig prüfen, ob ihr Versicherungsschutz die damit verbundenen Risiken ausreichend abdeckt. Relevant sind insbesondere die Haftpflicht-, Unfall- und Vermögensschadenversicherung sowie gegebenenfalls eine Rechtsschutzversicherung. Dabei sollte sichergestellt werden, dass der Versicherungsschutz auch Ganztagsangebote in Kooperation mit Schulen, Tätigkeiten außerhalb vereinseigener Sportanlagen, Fahrten und Ausflüge sowie die Tätigkeit von Ehrenamtlichen und Honorarkräften umfasst. Übungsleiterinnen und Trainerinnen sind bei ihrer Tätigkeit für Sportvereine grundsätzlich über die Sportversicherung des Landessportverbandes abgesichert.
Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Landessportverband, dem Versicherer und den Kooperationspartnern hilft, Versicherungslücken zu vermeiden und rechtssichere Rahmenbedingungen für alle Beteiligten zu schaffen.
Wie sind Kinder während eines Vereinsangebots versichert?
Nehmen Kinder an einem Vereinsangebot teil, das als Bestandteil des schulischen Ganztags organisiert und von der Schule beziehungsweise dem Ganztagsträger verantwortet wird, stehen sie in der Regel unter dem Schutz gemäß Erlass des MBWK vom 06.07.1999 über die gesetzliche Unfallkasse. Dies umfasst grundsätzlich die Teilnahme am Angebot sowie die damit verbundenen schulischen Wege.
Voraussetzung ist, dass das Angebot offiziell in das Ganztagskonzept eingebunden, organisatorisch abgestimmt und im Auftrag oder in Kooperation mit Schule beziehungsweise Ganztagsträger durchgeführt wird. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung und Aufsicht muss dabei klar geregelt sein.
Wie sind Übungsleitende versichert?
Übungsleitende und Trainer*innen sind bei Einsätzen für einen Sportverein, auch im schulischen Kontext, in der Regel über die Sportversicherung des Landessportverbandes (LSV) abgesichert. Je nach Vertrag umfasst diese insbesondere Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzleistungen.
Zusätzlicher Versicherungsschutz kann über den Ganztagsträger, den Verein oder die gesetzliche Unfallversicherung bestehen. Welche Absicherung im Einzelfall greift, hängt von der jeweiligen Einsatzform (ehrenamtlich, Honorar- oder Beschäftigungsverhältnis) ab.
Vor Beginn des Angebots sollten Schule, Ganztagsträger und Verein daher klären:
welcher Versicherungsschutz über den LSV besteht,
ob zusätzliche Absicherungen erforderlich sind,
wie Vertretungskräfte versichert sind und
welche Zuständigkeiten im Schadensfall gelten.
Die getroffenen Vereinbarungen sollten schriftlich festgehalten werden, um Klarheit und Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.
Wer haftet bei Sachschäden?
Die Haftung für Sachschäden hängt vom Einzelfall ab, insbesondere davon, wer den Schaden verursacht hat, in wessen Verantwortungsbereich er entstanden ist und welche Vereinbarungen zwischen Schule, Ganztagsträger und Verein bestehen. Eine pauschale Haftungszuordnung ist daher nicht möglich.
Zur Vermeidung von Unklarheiten sollten in der Kooperationsvereinbarung insbesondere Zuständigkeiten für Räume, Sportstätten und Geräte, die Schlüsselverwaltung, der Umgang mit Materialien, Meldewege sowie Haftungs- und Versicherungsfragen geregelt werden.
Sachschäden sollten stets zeitnah dokumentiert und der zuständigen Stelle gemeldet werden. Klare Regelungen und transparente Zuständigkeiten erleichtern die Klärung von Haftungsfragen im Schadensfall.
4. Pädagogik & Angebotsgestaltung
4.1 Pädagogik & Angebotsgestaltung
Was unterscheidet ein Vereinsangebot im Ganztag vom Training im Verein?
Ein Ganztagsangebot unterscheidet sich in mehreren Punkten vom klassischen Vereinstraining. Im Ganztag nehmen Kinder mit ganz unterschiedlichen Interessen, Erfahrungen, Fähigkeiten und Motivationen teil. Daher steht nicht die sportliche Leistung im Vordergrund, sondern die Teilhabe und Förderung aller Kinder.
Neben Bewegung und Sport verfolgt der Ganztag auch pädagogische Ziele. Dazu gehören die Stärkung von Selbstvertrauen, Teamfähigkeit, Fairness und sozialem Miteinander. Die Angebote sollten daher niedrigschwellig, abwechslungsreich und inklusiv gestaltet sein, sodass alle Kinder unabhängig von ihren sportlichen Voraussetzungen Erfolgserlebnisse haben können.
Auch die Rolle der Übungsleitenden erweitert sich: Sie vermitteln nicht nur sportliche Inhalte, sondern begleiten die Kinder in ihrer persönlichen Entwicklung, schaffen eine positive Gruppenatmosphäre und fördern respektvolles Verhalten.
Während Vereinstraining häufig sportartspezifisch und teilweise leistungsorientiert ausgerichtet ist, steht im Ganztag die ganzheitliche Förderung aller Kinder mit Freude an Bewegung, Gemeinschaft und positiven Erfahrungen im Mittelpunkt.
Was ist bei pädagogischen Herausforderungen zu beachten?
Ganztagsgruppen sind häufig sehr heterogen. Kinder bringen unterschiedliche Interessen, Fähigkeiten, Sprachniveaus, kulturelle Hintergründe und Unterstützungsbedarfe mit. Pädagogische Herausforderungen können beispielsweise durch unterschiedliche Leistungsniveaus, Konflikte zwischen Kindern, geringe Motivation, Sprachbarrieren, Aufmerksamkeitsprobleme (z. B. ADHS), Besonderheiten im sozialen Miteinander (z. B. ASS), Inklusionsbedarfe oder Erschöpfung nach einem langen Schultag entstehen.
Um diesen Herausforderungen zu begegnen, sollten Angebote flexibel, niedrigschwellig und beteiligungsorientiert gestaltet werden. Differenzierte Aufgaben, vielfältige Bewegungsformen sowie klare Regeln, Rituale und eine wertschätzende Kommunikation fördern die Teilhabe aller Kinder und schaffen Orientierung und Sicherheit.
Wichtig ist außerdem eine enge Zusammenarbeit mit Schule und Ganztagsteam. Zuständigkeiten, Kommunikationswege und Unterstützungsstrukturen sollten frühzeitig geklärt werden, damit Übungsleitende bei Konflikten oder besonderen Unterstützungsbedarfen nicht allein handeln müssen.
Wie können Sportangebote inklusiv und vielfältig gestaltet werden?
Damit Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf oder Sprachbarrieren gut an Sportangeboten teilnehmen können, ist eine frühzeitige und enge Abstimmung zwischen Verein, Schule und Ganztagsträger wichtig. Gemeinsam sollten individuelle Bedarfe, geeignete Hilfen und passende Rahmenbedingungen geklärt werden. Im Mittelpunkt stehen dabei die Stärken, Interessen und Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes.
In der Praxis unterstützen klare Absprachen, leicht verständliche Erklärungen, Vormachen und gemeinsames Ausprobieren die Teilhabe. Hilfreich sind außerdem flexible Aufgaben, angepasste Regeln und Materialien, feste Abläufe sowie kleinere Gruppen oder zusätzliche Begleitung, wenn dies erforderlich ist. Bei geringen Deutschkenntnissen können einfache Sprache, Gestik, Bildkarten, Visualisierungen und mehrsprachige Elterninformationen Orientierung geben.
Entscheidend ist eine wertschätzende, offene und inklusive Haltung aller Beteiligten. So entstehen Sportangebote, in denen Kinder unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen positive Bewegungserfahrungen sammeln, soziale Kontakte knüpfen und aktiv am Ganztag teilhaben können.
Wie können Kinder im Ganztagsangebot beteiligt werden?
Kinder sollten im Ganztag nicht nur teilnehmen, sondern die Angebote aktiv mitgestalten. Partizipation stärkt Selbstwirksamkeit, Verantwortungsbewusstsein und soziale Kompetenzen und erhöht die Identifikation mit dem Angebot.
Beteiligung kann bereits durch einfache Maßnahmen gelingen:
Mitentscheidung bei Spielen, Sportarten und Bewegungsangeboten
Gemeinsames Entwickeln und Reflektieren von Regeln
Übernahme kleiner Aufgaben und Verantwortungsbereiche
Einbringen von Wünschen, Ideen und Feedback
Mitgestaltung einzelner Angebote oder Aktionstage
Beteiligung an der Planung von Turnieren und Festen
Partizipation bedeutet nicht, dass Kinder alles selbst entscheiden. Vielmehr erhalten sie altersgerechte Mitwirkungsmöglichkeiten innerhalb eines klaren Rahmens. Übungsleitende geben Orientierung und schaffen Räume für Mitsprache und Eigeninitiative.
Für Sportvereine bietet dies die Chance, Angebote stärker an den Interessen der Kinder auszurichten. Das fördert Motivation, stärkt die Gruppengemeinschaft und macht das Ganztagsangebot zu einem gemeinsamen Lern- und Erfahrungsraum.
Was passiert, wenn sich Teilnehmerzahlen stark verändern?
Verändern sich die Teilnehmerzahlen während des Schuljahres deutlich, sollten Schule, Ganztagsträger und Verein frühzeitig gemeinsam prüfen, ob Anpassungen erforderlich sind. Ziel ist es, die Qualität des Angebots zu sichern und gleichzeitig einen wirtschaftlich sowie organisatorisch tragfähigen Betrieb zu gewährleisten.
Bei steigenden Teilnehmerzahlen können beispielsweise zusätzliche Gruppen eingerichtet, weitere Übungsleitungen eingesetzt oder Wartelisten geführt werden, sofern räumliche und personelle Kapazitäten begrenzt sind. Bei sinkenden Teilnehmerzahlen kann es sinnvoll sein, Gruppen zusammenzulegen, Angebotszeiten anzupassen oder einzelne Angebote in Abstimmung mit allen Beteiligten zu verändern oder einzustellen.
Da Veränderungen der Gruppengröße auch Auswirkungen auf Personalaufwand und Kosten haben können, sollten mögliche Anpassungen der Vergütung, Mindest- oder Höchstteilnehmerzahlen sowie Regelungen zur Fortführung oder Beendigung eines Angebots bereits in der Kooperations- oder Honorarvereinbarung festgelegt werden. Klare Vereinbarungen schaffen Planungssicherheit für Schule, Träger und Verein und ermöglichen eine schnelle Reaktion auf veränderte Bedarfe.
Wie kann die Qualität eines Angebots gesichert werden?
Die Qualität eines Ganztagsangebots entsteht durch sorgfältige Planung, qualifiziertes Personal, klare Absprachen und eine regelmäßige Reflexion der eigenen Arbeit. Entscheidend sind eine klare Zielsetzung, ein pädagogisch fundiertes Konzept, gut vorbereitete Angebote, verlässliche organisatorische Abläufe sowie eine sichere und wertschätzende Lernumgebung.
Sportvereine bringen hierfür gute Voraussetzungen mit: Qualifizierte Übungsleitende, Erfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit sowie Werte wie Fairness, Respekt und Teamgeist tragen zu einem verlässlichen und hochwertigen Angebot bei.
Zur Qualitätssicherung helfen schriftliche Konzepte und Planungen, die Ziele, Inhalte und Methoden festhalten. Ebenso wichtig ist die regelmäßige Auswertung des Angebots, um Erfahrungen zu reflektieren, Stärken auszubauen und Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen. So wird eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung sichergestellt.
Warum und wie wird die Wirkung von Bewegungsangeboten sichtbar gemacht?
Die Wirkung von Bewegungs- und Sportangeboten sollte regelmäßig sichtbar gemacht werden, um Erfolge nachzuweisen, Angebote weiterzuentwickeln und den Beitrag des Sports zur Bildung, Gesundheit und sozialen Teilhabe von Kindern zu dokumentieren. Davon profitieren Schulen, Ganztagsträger, Sportvereine, Fördermittelgeber sowie die teilnehmenden Kinder und ihre Familien.
Sichtbar wird die Wirkung durch:
Rückmeldungen von Kindern, Eltern, Lehrkräften und Übungsleiter*innen,
Beobachtungen zu Bewegungsfreude, Sozialverhalten, Selbstvertrauen und Beteiligung,
Teilnahme- und Anmeldezahlen,
die Dokumentation von Lernfortschritten und besonderen Erfolgserlebnissen,
kurze Befragungen oder Feedbackrunden,
regelmäßige Auswertungen im Schul- oder Halbjahresverlauf,
die Teilnahme an Sportabzeichen, Wettbewerben oder Bewegungstagen sowie erreichte Bewegungsziele.
Die Wirkung zeigt sich beispielsweise, wenn Kinder regelmäßig teilnehmen, neue Bewegungsfähigkeiten erwerben, selbstbewusster werden, soziale Kontakte knüpfen oder den Weg in weiterführende Vereinsangebote finden. Eine gemeinsame Reflexion von Schule, Ganztagsträger und Verein hilft dabei, diese Entwicklungen sichtbar zu machen und die Qualität der Angebote nachhaltig zu sichern.
Ein weiterer wichtiger Nutzen: Was sichtbar wird, wird auch wertgeschätzt. Die Dokumentation von Erfolgen und positiven Entwicklungen macht das Engagement aller Beteiligten erkennbar, stärkt die Akzeptanz von Bewegungsangeboten und erhöht die Wertschätzung für die geleistete Arbeit von Kindern, Übungsleiter*innen, Schulen und Vereinen. Dadurch können Motivation, Unterstützung und langfristige Beteiligung zusätzlich gefördert werden.
Welche Rolle spielen Evaluation und Feedback?
Evaluation und Feedback sind zentrale Instrumente der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung von Ganztagsangeboten. Sie helfen Sportvereinen und Schulen, Stärken und Entwicklungsbedarfe zu erkennen und Angebote bedarfsgerecht anzupassen.
Dabei genügen oft einfache Methoden wie Feedbackrunden mit Kindern, Rückmeldungen von Schule und Eltern, Beobachtungen der Übungsleitenden, Teilnahmedaten oder kurze Reflexionsbögen. Entscheidend ist, die gewonnenen Erkenntnisse für konkrete Verbesserungen zu nutzen, etwa bei Inhalten, Zeiten, Gruppengrößen oder organisatorischen Abläufen.
Zugleich machen Evaluationen Erfolge und Wirkungen sichtbar und fördern die Zusammenarbeit zwischen Sportverein und Schule. Regelmäßige Feedbackprozesse schaffen Transparenz, stärken die gemeinsame Verantwortung und unterstützen eine nachhaltige Weiterentwicklung der Kooperation.
4.2 Angebotsformate & Praxis
Welche Angebotsformen eignen sich neben klassischen AGs?
Sportvereine können sich auf vielfältige Weise im Ganztag engagieren. Regelmäßige Sport-AGs sind nur eine von vielen Möglichkeiten. Je nach personellen Ressourcen, Vereinsstruktur und Kooperationspartner kommen auch zeitlich begrenzte oder projektorientierte Formate infrage.
Geeignete Angebotsformen sind unter anderem:
Projektangebote über mehrere Wochen zu einem bestimmten Thema oder einer Sportart.
Ferien- und Ferienbetreuungsangebote im Rahmen schulischer oder kommunaler Programme.
Aktionstage und Bewegungsfeste, beispielsweise zu Gesundheit, Bewegung oder vereinseigenen Schwerpunkten.
Schulfeste, Sporttage und Tage der offenen Tür, bei denen Vereine ihre Angebote präsentieren und Mitmachaktionen anbieten.
Schnupperangebote und Sportartenkarussells, die Kindern die Möglichkeit geben, verschiedene Sportarten kennenzulernen.
Schulligen, Turniere und Wettbewerbe, die regelmäßige Bewegungsanlässe schaffen und Kooperationen zwischen Schulen fördern.
Bewegungsparcours und Bewegungsstationen für Pausen, Projekttage oder besondere Veranstaltungen.
Thematische Schwerpunktwochen, beispielsweise zu Fairplay, Gesundheit, Inklusion, Trendsportarten oder olympischen Sportarten.
Offene Bewegungsangebote ohne feste Anmeldung, die flexibel genutzt werden können.
Kooperationsprojekte mit mehreren Vereinen oder Bildungspartnern, um unterschiedliche Kompetenzen zusammenzuführen.
Diese Formate eignen sich besonders für Vereine, die zunächst Erfahrungen im schulischen Kontext sammeln möchten oder keine Kapazitäten für ein dauerhaftes wöchentliches Angebot haben. Gleichzeitig bieten sie die Möglichkeit, die Zusammenarbeit mit Schulen schrittweise auszubauen, Bedarfe kennenzulernen und Vertrauen aufzubauen. Nicht selten entwickeln sich aus einzelnen Aktionstagen oder Projekten langfristige Kooperationen und regelmäßige Ganztagsangebote.
Welche Rolle spielen Sportvereine in der Ferienbetreuung?
Sportvereine können die Ferienbetreuung mit vielfältigen Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten bereichern und so einen wichtigen Beitrag zu einem abwechslungsreichen Ferienprogramm leisten. Durch ihre sportfachliche Kompetenz, qualifizierte Übungsleiter*innen und vorhandene Vereinsstrukturen schaffen sie zusätzliche Bewegungs- und Begegnungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche.
Dabei können Vereine einzelne Angebote wie Schnupperkurse, Aktionstage oder Sportworkshops übernehmen oder gemeinsam mit Schule, Ganztagsträger und weiteren Partnern mehrtägige Ferienprogramme entwickeln und durchführen. Auch Ausflüge, Turniere, Bewegungscamps oder Angebote zur Gesundheitsförderung lassen sich in die Ferienbetreuung integrieren.
Eine frühzeitige Abstimmung zu Organisation, Aufsicht, Finanzierung, Versicherungsschutz und Zuständigkeiten ist dabei wichtig, um die Angebote verlässlich planen und durchführen zu können. Gleichzeitig bieten Ferienprogramme Vereinen die Möglichkeit, Kinder und Familien kennenzulernen und Interesse an regelmäßigen Sport- und Bewegungsangeboten zu wecken.
Wichtig: Wenn ein Sportverein eigenständig und unabhängig von Schule oder Schulträger ein rechtsanspruchserfüllendes Ferienangebot nach § 24 Abs. 4 Satz 4 SGB VIII anbieten möchte, ist eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe erforderlich. Erfolgt das Ferienangebot hingegen im Rahmen einer Kooperation mit Schule, Schulträger oder einem anerkannten Träger und ist der Sportverein dabei nicht selbst verantwortlicher Anbieter des rechtsanspruchserfüllenden Angebots, ist eine eigene Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe grundsätzlich nicht notwendig.
Wie integriere ich mehrere Vereine in ein Angebot?
Mehrere Sportvereine können gemeinsam ein attraktives Ganztagsangebot gestalten, indem sie ihre Kompetenzen und Ressourcen bündeln. So lernen Kinder verschiedene Sportarten kennen, während der Aufwand für den einzelnen Verein überschaubar bleibt.
Mögliche Modelle:
Sportartenkarussell: Vereine gestalten das Angebot abwechselnd.
Projekt- und Aktionstage: Vorstellung verschiedener Sportarten in Workshops oder Stationen.
Bewegungs- und Gesundheitstage: Vereine übernehmen einzelne Programmbereiche.
Turniere und Schulligen: Gemeinsame Organisation und Betreuung.
Offene Bewegungsangebote: Wechselnde Sport- und Bewegungsformate.
Themenwochen: Zum Beispiel Ballsport, Tanz, Kampfkunst oder Inklusion.
Wichtige Abstimmungen:
Zuständigkeiten und Koordination
Ansprechpartner für Schule und Ganztag
Einsatz von Räumen, Zeiten und Materialien
Finanzierung und Abrechnung
Qualitätsstandards und Kinderschutz
Gemeinsame Kommunikation
Praxisbeispiel:
Im Angebot „Sport entdecken“ übernehmen sechs Vereine nacheinander jeweils vier Wochen. Die Kinder probieren verschiedene Sportarten aus, die Schule hat einen festen Ansprechpartner und die Vereine teilen sich die Verantwortung.
5. Qualität, Kommunikation & Entwicklung
5.1 Rolle und Nutzen von Sportvereinen
Warum sind Sportvereine wichtige Partner im Ganztag?
Sportvereine erweitern den Ganztag um qualifizierte Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote sowie wertvolle außerschulische Lern- und Erfahrungsräume. Mit ihrer fachlichen Kompetenz fördern sie die körperliche, soziale und persönliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, stärken Gesundheitsbewusstsein, Teamfähigkeit und Fairness und ermöglichen niedrigschwellige Zugänge zu regelmäßiger Bewegung. Gleichzeitig bringen sie die Vielfalt des organisierten Sports in die Schule ein und schaffen Brücken zu einer langfristigen sportlichen Teilhabe über den Ganztag hinaus. Dadurch profitieren sowohl die Kinder als auch die Schulen von der Erfahrung, Praxisnähe und den Netzwerken der Sportvereine. Das Engagement im Ganztag ermöglicht es Sportvereinen, ihren Bildungsauftrag aktiv umzusetzen. Sie vermitteln nicht nur sportliche Fähigkeiten, sondern fördern auch soziale, personale und gesundheitliche Kompetenzen. Gleichzeitig schaffen sie Zugänge zu Bewegung und Sport für Kinder, die sonst nur schwer erreicht werden, und stärken damit ihre gesellschaftliche Rolle als starker Bildungs- und Entwicklungspartner.
Wie profitieren Sportvereine konkret vom Engagement im Ganztag?
Ein Engagement im Ganztag bietet Sportvereinen vielfältige Chancen. Durch regelmäßige Angebote erreichen sie Kinder und Jugendliche direkt in ihrem Lebensumfeld und können neue Zielgruppen an den Vereinssport heranführen. Gleichzeitig stärkt die Zusammenarbeit mit Schulen die Sichtbarkeit des Vereins vor Ort und fördert seine gesellschaftliche Wahrnehmung als verlässlicher Bildungs- und Bewegungspartner.
Weitere Vorteile sind:
Mitgliedergewinnung: Kinder lernen den Verein und seine Angebote kennen und können leichter für eine dauerhafte Teilnahme im Vereinssport begeistert werden.
Frühe Kontaktaufnahme: Vereine erreichen auch Kinder, die bisher keinen Zugang zum organisierten Sport hatten.
Imagegewinn und Netzwerke: Die Kooperation mit Schulen stärkt die lokale Vernetzung und das Ansehen des Vereins in der Kommune.
Gesellschaftliches Engagement: Vereine leisten einen wichtigen Beitrag zu Bildung, Gesundheitsförderung, Integration und Teilhabe.
Sportartenbekanntheit: Weniger bekannte Sportarten können gezielt vorgestellt und neue Interessierte gewonnen werden.
Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten: Es stehen zusätzliche Fördermittel bzw. Vergütungen für Angebote zur Verfügung.
Stärkung des (jungen) Ehrenamts und der Vereinsentwicklung: Kontakte zu Schulen können neue Übungsleitende, Engagierte oder Kooperationspartner hervorbringen.
Sportvereine profitieren somit vom Ganztag durch erhöhte Sichtbarkeit, den Zugang zu neuen Zielgruppen, die Gewinnung potenzieller Mitglieder sowie eine stärkere Verankerung als wichtiger Bildungs- und Bewegungspartner in ihrer Kommune.
Dürfen Vereine im Ganztag Mitglieder gewinnen?
Ja, Sportvereine dürfen sich im Ganztag präsentieren und ihre Angebote sichtbar machen. Ganztagsangebote können dazu beitragen, dass Kinder neue Sportarten kennenlernen, positive Bewegungserfahrungen sammeln und Interesse am Vereinssport entwickeln. Angebote von Sportvereinen leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsförderung und unterstützen Kinder dabei, Bewegung als festen Bestandteil ihres Lebens zu erleben. Sie können so die Grundlage für ein lebenslang aktives und gesundheitsbewusstes Verhalten schaffen.
Wichtig ist jedoch, dass der Ganztag in erster Linie einen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag erfüllt. Das Angebot richtet sich grundsätzlich an alle Kinder und darf nicht darauf ausgerichtet sein, vorrangig Mitglieder für den Verein zu gewinnen. Im Mittelpunkt stehen die Bedürfnisse und die Entwicklung der Kinder, nicht die Interessen des Vereins.
Für Vereine bedeutet das: Gute Ganztagsangebote sind keine reinen Werbeveranstaltungen, sondern qualitativ hochwertige Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote, die den Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag erfüllen und sich grundsätzlich an alle Kinder richten. Wenn Kinder dabei Freude am Sport erleben und einen positiven Eindruck vom Verein gewinnen, kann daraus später Interesse an einer Vereinsmitgliedschaft entstehen.
Für viele Vereine liegt der größte Mehrwert daher nicht in einer direkten Mitgliederwerbung, sondern darin, Kinder für Bewegung und Sport zu begeistern, den Verein als kompetenten Partner vor Ort sichtbar zu machen und langfristig Vertrauen bei Kindern und Familien und regionalen Partnern aufzubauen. Häufig entstehen aus erfolgreichen Ganztagsangeboten später Vereinsmitgliedschaften und eine stärkere Bindung an den organisierten Sport.
Welche Maßnahmen zur Mitgliedergewinnung sind zulässig?
Vereine dürfen im Rahmen von Ganztagsangeboten über ihre Sport- und Bewegungsangebote informieren und Kindern sowie Eltern Möglichkeiten zur weiteren Teilnahme im Verein aufzeigen. Zulässig sind insbesondere sachliche Informationen über den Verein, Einladungen zu Schnupper- oder Probetrainings, Ferienaktionen, Vereinsveranstaltungen sowie Hinweise auf reguläre Trainings- und Bewegungsangebote.
Wichtig ist, dass die Information transparent, freiwillig und altersgerecht erfolgt. Die Teilnahme am Ganztagsangebot darf nicht an eine Vereinsmitgliedschaft gekoppelt werden und Kinder dürfen nicht unter Druck gesetzt werden, einem Verein beizutreten.
Maßnahmen zur Mitgliedergewinnung sollten zudem mit der Schule beziehungsweise dem Ganztagsträger abgestimmt sein und den schulischen Bildungsauftrag respektieren. Ziel ist es, interessierten Kindern und Familien den Weg in den Verein zu erleichtern, ohne dass das Ganztagsangebot zur aktiven Werbeplattform wird. Eine offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit schafft dabei die besten Voraussetzungen für einen freiwilligen Übergang vom Ganztag in den Vereinssport.
Wie können Eltern über Vereinsangebote informiert werden?
Eltern können über verschiedene Kommunikationswege über Vereinsangebote informiert werden, beispielsweise durch Elternbriefe, Schul- oder Ganztagsplattformen, Aushänge, Informationsveranstaltungen, Vereinsflyer oder digitale Kanäle des Vereins und der Schule. Welche Kommunikationswege genutzt werden, sollte mit der Schule beziehungsweise dem Ganztagsträger abgestimmt werden.
Eine frühzeitige, transparente und leicht zugängliche Information erleichtert Eltern die Orientierung und unterstützt Kinder dabei, passende Bewegungs- und Sportangebote zu finden. Mehrsprachige Informationen können zusätzlich dazu beitragen, möglichst viele Familien zu erreichen.
Wie können Kinder vom Ganztag in den Verein übergehen?
Der Übergang vom Ganztagsangebot in den Verein gelingt am besten, wenn Kinder und ihre Familien den Verein frühzeitig kennenlernen und unkompliziert erste Erfahrungen im regulären Vereinsangebot sammeln können. Ziel ist es, Interesse zu wecken und den Zugang zum Verein möglichst niedrigschwellig zu gestalten.
Bewährte Maßnahmen sind:
Schnupperstunden oder Probetrainings im Verein,
Besuche von Vereinsgruppen im Ganztagsangebot,
Ferienaktionen, Sporttage oder Vereinsfeste,
Informationsangebote für Eltern,
persönliche Ansprache der Kinder durch Übungsleiter*innen,
die Begleitung beim ersten Besuch eines Vereinsangebots,
transparente Informationen zu Mitgliedschaft, Kosten, Trainingszeiten und Ansprechpartner*innen.
Wichtig ist, dass der Übergang freiwillig erfolgt und keine Voraussetzung für die Teilnahme am Ganztagsangebot darstellt. Je enger Schule und Verein zusammenarbeiten, desto leichter gelingt es, Kindern langfristige Bewegungs- und Sportmöglichkeiten aufzuzeigen und sie nachhaltig für den Vereinssport zu gewinnen.
Wie gelingt eine nachhaltige Bindung neuer Mitglieder?
Eine nachhaltige Mitgliedschaft entsteht nicht allein durch den Eintritt in den Verein, sondern vor allem durch positive Erfahrungen in den ersten Wochen und Monaten. Entscheidend sind eine wertschätzende Willkommenskultur, verlässliche Strukturen und Angebote, die den Interessen und Bedürfnissen der Kinder entsprechen.
Bewährt haben sich insbesondere:
eine persönliche Begrüßung und feste Ansprechpersonen,
verlässliche Trainingszeiten und gut organisierte Abläufe,
altersgerechte und attraktive Sportangebote,
eine offene, wertschätzende Vereinskultur,
die aktive Einbindung neuer Mitglieder in die Gruppe,
regelmäßige Informationen und positive Kontakte zu den Eltern,
Möglichkeiten zur Mitgestaltung und Mitbestimmung,
niedrigschwellige Übergänge vom Ganztag in den regulären Vereinsbetrieb.
Gerade Kinder, die den Verein zunächst über ein Ganztagsangebot kennenlernen, profitieren von einer gezielten Begleitung beim Wechsel in die Vereinsgruppe. Fühlen sie sich willkommen, gut betreut und als Teil der Gemeinschaft, steigt die Wahrscheinlichkeit einer langfristigen Bindung an den Verein deutlich.
Was bedeutet die Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Landessportverband Schleswig-Holstein (LSV) zur Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen im Ganztag?
Die Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Landessportverband Schleswig-Holstein bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen. Sie erkennt Sportvereine als wichtige Bildungs- und Kooperationspartner im Ganztag an und beschreibt gemeinsame Ziele, Verantwortlichkeiten und Grundsätze der Zusammenarbeit. Sie bietet Sportvereinen Orientierung zu ihrer Rolle im Ganztag, während die konkrete Ausgestaltung der Angebote durch individuelle Vereinbarungen mit Schulen erfolgt.
Für Sportvereine bedeutet die Vereinbarung insbesondere:
Sportvereine werden als anerkannte außerschulische Bildungspartner der Schulen verstanden.
Sie können Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote im Ganztag gestalten und damit zur ganzheitlichen Bildung von Kindern und Jugendlichen beitragen.
Die Vereinbarung betont die Bedeutung von Sport für Gesundheitsförderung, Persönlichkeitsentwicklung, soziales Lernen und Teilhabe.
Sie schafft einen Orientierungsrahmen für Kooperationen, ersetzt jedoch nicht die konkreten Vereinbarungen zwischen Schule und Sportverein vor Ort.
Die Rahmenvereinbarung unterstreicht, dass Sportvereine im Ganztag nicht nur Bewegungsangebote bereitstellen, sondern auch einen Beitrag zur Bildung leisten. Sie fördern soziale Kompetenzen, Gesundheit, Persönlichkeitsentwicklung und gesellschaftliche Teilhabe und unterstützen damit den Bildungsauftrag des organisierten Sports.
5.2 Zusammenarbeit aus Sicht der Schule
Was sollten Schulen über die Zusammenarbeit mit Sportvereinen wissen?
Eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Sportvereinen beginnt mit einer frühzeitigen und partnerschaftlichen Einbindung. Sportvereine sind wichtige Bildungs- und Bewegungspartner im Ganztag, benötigen jedoch verlässliche Rahmenbedingungen, um ihre Angebote dauerhaft und qualitativ hochwertig umsetzen zu können.
Schulen sollten daher von Beginn an Transparenz über die organisatorischen und pädagogischen Rahmenbedingungen schaffen. Dazu gehören insbesondere:
frühzeitige Abstimmung der Bedarfe und Erwartungen an das Angebot,
feste Ansprechpersonen für Verein, Übungsleitende und Ganztagsteam,
klare Informationen zu Zeiten, Räumen und verfügbaren Materialien,
verlässliche Angaben zu Gruppengröße, Altersstruktur und besonderen Unterstützungsbedarfen,
Absprachen zu Aufsicht, Zuständigkeiten und Notfallverfahren,
transparente Anmelde- und Teilnahmeverfahren,
geregelte Kommunikationswege mit Eltern und Erziehungsberechtigten,
Verfahren für Vertretungen, Ausfälle oder kurzfristige Änderungen,
Informationen zu schulischen Regeln, Abläufen und pädagogischen Grundsätzen.
Darüber hinaus profitieren Kooperationen von einem regelmäßigen Austausch zwischen Schule und Verein. Kurze Abstimmungen, gemeinsame Reflexionen und die frühzeitige Planung kommender Angebotsphasen fördern Verlässlichkeit und ermöglichen eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Zusammenarbeit.
Je klarer die Rahmenbedingungen definiert sind und je stärker Sportvereine in schulische Kommunikations- und Planungsprozesse eingebunden werden, desto leichter können sie verlässliche, sichere und qualitativ hochwertige Bewegungs- und Sportangebote für Kinder und Jugendliche gestalten. So entsteht eine Partnerschaft, von der Schule, Verein und insbesondere die Kinder gleichermaßen profitieren.
Wie gestalte ich eine klare Kommunikation mit Vereinen?
Eine klare und verlässliche Kommunikation ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Schule und Sportverein. Sie schafft Planungssicherheit, vermeidet Missverständnisse und erleichtert die gemeinsame Lösung von Herausforderungen.
Wichtige Elemente einer gelungenen Kommunikation sind:
Feste Ansprechpersonen benennen: Sowohl Schule als auch Verein sollten eine verantwortliche Kontaktperson für organisatorische und pädagogische Fragen festlegen.
Erwartungen frühzeitig klären: Ziele, Inhalte, Verantwortlichkeiten und Rahmenbedingungen sollten vor Beginn des Angebots besprochen werden.
Kommunikationswege vereinbaren: Es sollte festgelegt werden, ob Informationen per E-Mail, Telefon, Messenger, digitales System oder in persönlichen Gesprächen weitergegeben werden.
Relevante Informationen rechtzeitig bereitstellen: Dazu gehören Stundenpläne, Raumänderungen, besondere schulische Veranstaltungen, Ausfallregelungen oder Informationen zu teilnehmenden Gruppen.
Regelmäßige Abstimmungen ermöglichen: Kurze Austauschgespräche während des Schulhalbjahres helfen, Fragen frühzeitig zu klären und die Zusammenarbeit weiterzuentwickeln.
Veränderungen transparent kommunizieren: Personalwechsel, Terminänderungen oder organisatorische Anpassungen sollten möglichst früh mitgeteilt werden.
Feedback in beide Richtungen fördern: Schulen und Vereine sollten Rückmeldungen offen austauschen und gemeinsam nach Lösungen suchen.
Wichtige Absprachen dokumentieren: Schriftliche Vereinbarungen, Protokolle oder Übersichten helfen, auch bei Personalwechseln verbindlich zu bleiben.
Besonders hilfreich ist ein gemeinsames „Informationspaket“ für Vereine mit den wichtigsten Informationen zu Ansprechpartnern, Schulabläufen, Notfallkontakten, Raumplänen, Aufsichtsregelungen und Kommunikationswegen.
Je weniger Vereine Informationen hinterherlaufen müssen, desto stärker können sie sich auf die Qualität ihrer Angebote und die Arbeit mit den Kindern konzentrieren. Eine transparente Kommunikation auf Augenhöhe ist daher ein wesentlicher Erfolgsfaktor für eine langfristige Kooperation.
Welche Tools erleichtern die Kommunikation?
Für die Zusammenarbeit zwischen Schule, Ganztagsträger und Sportverein sind keine komplexen Systeme erforderlich. Oft reichen wenige, verbindlich genutzte Werkzeuge aus, um Informationen zuverlässig auszutauschen und Missverständnisse zu vermeiden.
Bewährt haben sich insbesondere:
E-Mail für offizielle Informationen, Terminabsprachen, Dokumente und Protokolle.
Digitale Kalender (z. B. Outlook, Teams oder schulische Kalender), um Termine, Hallenzeiten, Ferien und Veranstaltungen transparent darzustellen.
Cloud- oder Dateiaustauschsysteme (z. B. OneDrive, SharePoint oder schulische Plattformen) für Angebotsbeschreibungen, Teilnehmerlisten, Notfallkontakte und wichtige Dokumente.
Messenger-Dienste oder Gruppen-Chats, sofern datenschutzrechtlich zulässig und zwischen den Beteiligten abgestimmt, für kurzfristige Informationen und organisatorische Hinweise.
Videokonferenz-Tools für Abstimmungsgespräche, insbesondere wenn mehrere Vereine oder Standorte beteiligt sind.
Digitale Formulare für Anmeldungen, Feedback oder Abfragen.
Projekt- oder Aufgabenübersichten zur Dokumentation von Zuständigkeiten, Fristen und offenen Aufgaben.
Unabhängig vom gewählten Tool ist entscheidend, dass alle Beteiligten wissen:
welche Informationen über welches Medium laufen,
wer Zugriff auf relevante Informationen hat,
wer für die Pflege der Daten verantwortlich ist,
und wie kurzfristige Änderungen kommuniziert werden.
Ein gemeinsamer digitaler Ordner mit Ansprechpartnern, Terminübersicht, Raumplänen, Notfallkontakten, Vertretungsregelungen und wichtigen Dokumenten reduziert den Kommunikationsaufwand erheblich. Ergänzt durch eine feste Ansprechperson und regelmäßige Abstimmungstermine entsteht eine verlässliche Kommunikationsstruktur, von der Schule, Ganztagsträger und Sportvereine gleichermaßen profitieren.
Die FAQ werden fortlaufend aktualisiert.
Pia Böhle
Anträge und Abrechnungen
Fon: 0431 / 64 86 - 189
Montag, Dienstag, Mittwoch von 08:00-13:00 Uhr & Donnerstag von 08:00-11:00 Uhr
Mail: schuleverein[at]lsv-sh.de

















