Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Die landesweite Sportentwicklungsplanung als Grundlage für das Sportland Schleswig Holstein.

Sport ist in Schleswig-Holstein Verfassungsauftrag: Artikel 13 Absatz 3 der Landesverfassung stellt die Förderung des Sports ausdrücklich als Staatsziel heraus. Damit wird das Recht auf sportliche Betätigung und gesellschaftliche Teilhabe klar bekräftigt.

Der Landessportverband Schleswig-Holstein sieht darin einen klaren Auftrag: Sport muss für alle Menschen zugänglich sein – unabhängig von Alter, Herkunft oder Lebenssituation. Dafür setzt er sich gemeinsam mit Politik, Kommunen, Bildungseinrichtungen, Vereinen und Wirtschaft ein.

Die Sportentwicklungsplanung des Landes bildet hierfür die zentrale Grundlage. Sie zeigt Wege auf, wie dieses Staatsziel konkret umgesetzt und Schleswig-Holstein konsequent als „Sportland“ weiterentwickelt werden kann.

 

Sport ist eine Querschnittsaufgabe, die Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft gleichermaßen betrifft. Ziel ist es, in allen Lebensbereichen und für alle Altersgruppen ein aktives, bewegungsfreundliches Leben zu fördern und zugleich den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.

Der Sportentwicklungsplan des Landes basiert auf diesem gemeinsamen Verständnis und wurde unter breiter Beteiligung des organisierten Sports und weiterer Akteure erarbeitet

Weitere Informationen

Zukunftsplan Sportland Schleswig-Holstein

Dieser Fakten-Flyer ist eine Argumentationshilfe, um auch vor Ort praxistaugliche

Impulse anzustoßen. Ihre Vereine und Verbände spielen dabei eine Schlüsselrolle.

 

Lassen Sie uns gemeinsam die Zukunft des Sports in unserem Land aktiv und nachhaltig gestalten!

 

Wir laden Sie herzlich dazu ein, diesen Flyer gut sichtbar auszuhängen, so haben Sie die Zukunft immer im Blick! 
 

Begleitgremien

Lenkungsausschuss des Innenministeriums - Protokolle der Sitzungen 

Ausschuss für die Begleitung der landesweiten Sportentwicklungsplanung

Der Ausschuss „Begleitung der landesweiten Sportentwicklungsplanung“ verdeutlicht bereits durch seine Bezeichnung die inhaltliche Ausrichtung seiner Arbeit als Begleitgremium des “Lenkungsausschusses” des Landes.

Die Begleitung der Umsetzung der in der Sportentwicklungsplanung enthaltenen Handlungsempfehlungen bildet die Grundlage für die Mitwirkung des Landessportverbandes im Lenkungsausschuss des Landes, der als unterstützende und steuernde Instanz im Sportland-Prozess agiert.

Der Ausschuss hat somit die Aufgabe, den Sportland Prozess sowie den “Lenkungsausschuss” des Landes fachlich zu begleiten.

Aktuelles

Lisa Hogenkamp
Kommunale Sportentwicklungsplanung
Fon: 0431 / 64 86 - 142
Mail: lisa.hogenkamp[at]lsv-sh.de

 

LSV-Partner

Haus des Sports

Kontakt

Winterbeker Weg 49
24114 Kiel
Mail: info[at]lsv-sh.de

Servicezeiten

Mo - Do: 09:00 -16:00 Uhr
Freitag:  09:00 - 12:00 Uhr

Zentrale

Kontakt

Fon: 04 31 / 64 86 - 0
Fax: 04 31 / 64 86 - 1 90
Mail: dorit.beissel-guenther[at]lsv-sh.de

Servicezeiten

Mo - Do: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag:  08:00 - 13:00 Uhr

Social Media Facebook Instagram