Förderbedingungen
Förderbedingungen - Sport im Park
- Formale Voraussetzungen
- Antragsberechtigt zur Förderung von “Sport im Park“ sind alle Mitgliedsvereine des LandessportverbandesSchleswig-Holstein. Die Förderung wird als Anschubfinanzierung in Höhe 500 € aus Projektmitteln des Landesportverbandes Schleswig-Holstein gewährt.
- Die Projektpartner erklären mit dem Förderantrag ihre Bereitschaft sich aktiv an der Umsetzung, Weiterentwicklung und Auswertung des Projekts “Sport im Park” zu beteiligen und mindestens 12 Trainingseinheiten á 60 Minuten pro Jahr vor Ort im öffentlichen Raum anzubieten.
- Über die Verwendung der Mittel ist ein zahlenmäßiger Nachweis innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Projekts vorzulegen.
- Die Ausgaben müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Es können nur Ausgaben anerkannt werden, die im Durchführungszeitraum angefallen sind bzw. anfallen oder beauftragt werden und die für die Umsetzung von „Sport im Park“ notwendig sind.
- Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur Projektumsetzung ist immer auf die Förderung durch den Landessportverband Schleswig-Holstein und dessen Präventionspartner, die AOK NordWest, hinzuweisen. Zudem sind die individualisierbaren Druckvorlagen im Downloadbereich unter www.lsv-sh.de/sportimpark für die Bewerbung der Vereinsangebote mittels Flyern, Plakaten, Bannern, Beachflags und Social Media Posts zu verwenden.
- Die Leitung des Bewegungsangebotes muss über eine qualifizierte Ausbildung verfügen. Dies sollte mindestens eine ÜL-C-Lizenz oder eine vergleichbare/höherwertige Qualifikation sein.
- Inhaltliche Ausrichtung des Projekts
Die Sportangebote im Rahmen des Projekts “Sport im Park“ sind:
- unter Berücksichtigung der gesundheitlichen, körperlichen und geistigen Voraussetzungen der Teilnehmenden zu planen und durchzuführen,
- der Gesundheitsförderung und Prävention dienlich,
- der ganzheitlichen, bewegungsorientierten Aktivierung der Teilnehmenden in Form von Gruppenangeboten dienlich,
- neu geschaffene Angebote mit innovativen Inhalten, die eine Ergänzung zum bestehenden Vereinsangebot darstellen,
- sowohl für Mitglieder als auch für Nicht-Mitglieder kostenfrei im öffentlichen Raum zugänglich.
- Nachhaltigkeit
- Angeschaffte Geräte und Materialien verbleiben nach Abschluss des Projekts im Besitz des Vereins und sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und Wertgrenzen zu inventarisieren.
- Bei der Umsetzung und Durchführung der Trainingseinheiten sind die gesetzlichen Vorgaben zur Nutzung von Flächen im öffentlichen Raum zu befolgen und Schutzgebiete zu berücksichtigen (siehe Merkblatt des LSV zur Flächennutzung im öffentlichen Raum).













