Förderbedingungen
Seniorensport - Förderkriterien
Formale Voraussetzungen
- Antragsberechtigt zur Förderung von ActiveFit-Kursangeboten sind alle Mitgliedsvereine des Landessportverbandes Schleswig-Holstein. Die Förderung wird als Anschubfinanzierung aus Projektmitteln des Landesportverbandes Schleswig-Holstein finanziert.
- Die Projektpartner erklären mit dem Förderantrag ihre Bereitschaft sich aktiv an der Umsetzung Entwicklung und Auswertung des jeweiligen Projekts zu beteiligen und einen neuen Kurs vor Ort ggf. in Kooperation mit einer Einrichtung einzurichten.
- Die Projektpartner müssen vor Kursbeginn einen Förderantrag zur Umsetzung eines Kursangebots mit einer Mindestdauer von 12 Trainingseinheiten à 45 Minuten stellen.
- Die Projektpartner müssen nach Kursende eine Mittelanforderung stellen und eine Teilnehmerliste von mindestens acht Teilnehmenden vorlegen.
- Das Kursangebot muss für Teilnehmende kostenfrei sein und eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich.
- Jeder Kurs kann nur einmal pro Jahr pro Verein gefördert werden.
- Es können nur Ausgaben anerkannt werden, die im Durchführungszeitraum angefallen sind bzw. anfallen oder beauftragt werden. Die Fördersumme darf nur für die Anschaffung von Sport- und Spielgeräte oder technische Geräte, die für die Durchführung des jeweiligen Kurses notwendig sind sowie für die Übungsleiteraufwandsentschädigung verwendet werden. Die Ausgaben müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen und die Nachhaltigkeit des aufzubauenden Angebotes auf Dauer angelegt sein.
Inhaltliche Ausrichtung der Bewegungsangebote
- Das Bewegungsangebot ist unter Berücksichtigung der gesundheitlichen, körperlichen und geistigen Voraussetzungen der Teilnehmer*innen zu planen und durchzuführen. Das Training dient dem Erhalt und der Verbesserung der körperlichen und kognitiven Fähigkeiten der Teilnehmenden.
- Bewegungseinheiten dienen der ganzheitlichen, bewegungsorientierten Aktivierung der Teilnehmer*innen in Form eines Gruppenangebots, das regelmäßig einmal wöchentlich durchgeführt wird.
- Das Kursangebot muss sich an Menschen ab 50 Jahren richten.
- Die Leitung des Bewegungsangebotes muss mindestens über eine ÜL-C-Lizenz Erwachsene/Ältere oder eine ÜL-C-Lizenz Kinder/Fitness/Breiten-/Freizeitsport + Fortbildung Seniorensport verfügen.
Qualität & Nachhaltigkeit
- Im Rahmen der Qualitätssicherung verpflichten sich die Übungsleiter*innen ihre Qualifizierung nachzuweisen.
- Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur geförderten Maßnahme ist immer auf die Förderung durch den Landessportverband Schleswig-Holstein und die AOK NordWest zu verweisen. Zudem sind die individualisierbaren Druckvorlagen im Downloadbereich unter www.lsv-sh.de/activefit für die Bewerbung der Vereinsangebote mittels Flyern, Plakaten, Bannern, Beachflags und Social Media Posts zu verwenden.
- Angeschaffte Geräte und Materialien verbleiben nach Abschluss des Kurses im Besitz des Vereins und sind, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und Wertgrenzen, zu inventarisieren.













