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„Schule + Verein“ – Bewegung, Bildung und Ganztag gemeinsam gestalten

Mit dem Programm „Schule + Verein“ unterstützt der Landessportverband Schleswig-Holstein gemeinsam mit dem Land Schleswig-Holstein Sportvereine dabei, Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote in Kooperation mit Schulen umzusetzen. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrer Vereinsmitgliedschaft einen niedrigschwelligen Zugang zu Bewegung, Sport und sozialem Lernen zu ermöglichen.

Vor dem Hintergrund des bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 gewinnt die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sportvereinen zunehmend an Bedeutung. Sportvereine leisten hierbei einen wichtigen Beitrag zur ganzheitlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen – insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Bewegung, Persönlichkeitsentwicklung, Teamfähigkeit und soziale Teilhabe.

Kinder und Jugendliche, die über Schule + Verein ihren Sport finden, sind morgen vielleicht begeisterte Mitglieder im Verein und werden dort zu einer sportbezogenen Lebensweise motiviert!

Kernpunkt des Kooperationsprojektes Schule + Verein ist die außerunterrichtliche Schulsportarbeitsgemeinschaft (AG), die vom Sportverein als Träger der Maßnahme durchgeführt wird.

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Mehr Informationen

Halten Sie zur Antragstellung folgende Dokumente bereit: Richtlinien und Durchführungsbestimmungen

Rückfragen richten Sie bitte an schuleverein(at)lsv-sh.de

Die Antragstellung für Schuljahr 2026/2027 ist ab sofort möglich!

Die Antragsstellung erfolgt online (Klick auf den blauen Button):

Weitere Informationen

Bitte nutzen Sie nicht mehr die "alten" Antragsformulare.

Anträge sind ausschließlich online zu stellen. 

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Liegt die Höhe der Fördermittel der beantragten AGs über der zur Verfügung stehenden Fördermittelsumme, erfolgt die Entscheidung nach Eingang der Anträge.

Alle Abrechnungsunterlagen finden Sie im Downlaodbereich.

Es können nur die bewilligten Bewegungseinheiten/Woche abgerechnet werden.

Sollte eine AG nicht Zustandekommen, entfällt der Anspruch auf Förderung.

Eine Auszahlung erfolgt ausschließlich auf das Vereinskonto.

Bitte auch den Evaluationsbogen am Ende des Schuljahres ausfüllen und an oben genannte Mailadresse senden.

Gefördert werden außerunterrichtliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote, die in Kooperation zwischen Schule und Sportverein stattfinden. Dazu zählen insbesondere:

  • Sport-AGs im offenen Ganztag
  • Bewegungsangebote in Grund- und weiterführenden Schulen
  • Ferienprogramme und Projektwochen
  • Angebote mit besonderen thematischen Schwerpunkten
  • Maßnahmen zur Talentförderung
  • Qualifizierungsmaßnahmen für Übungsleiter*innen
  • Projekte im Rahmen des Freiwilligendienstes im Sport

Die Angebote müssen außerhalb des regulären Sportunterrichts stattfinden und allen Schüler*innen offenstehen. Weitere Infos sind in den Richtlinien zu finden.

Das Angebot muss für alle Schüler*innen unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft offen und freiwillig sein.

Das Angebot ist nicht Bestandteil des Schulunterrichts.

Die Leitung des Angebotes liegt bei einer qualifizierten Person (mind. Übungsleiter*innen/Trainer*innen C-Lizenz).

Für AG-Angebote erhalten Vereine Zuschüsse pro durchgeführter Bewegungseinheit (60 Minuten).

Aktuell (Stand Mai 2026) gelten:

  • 10,00 € pro Bewegungseinheit im Ganztag
  • 16,50 € pro Bewegungseinheit mit allen weiteren Schularten ohne Ganztag

Pro Verein können max. 5.500,00 € pro Schuljahr als Fördersumme für Honorare beantragt werden.

Zusätzlich können für das Schuljahr 2026/27 weitere Förderungen beantragt werden, z. B.:

  • 200 € für thematische Schwerpunkte
  • 200 € für Talentförderung
  • bis zu 200 € für Projektwochen
  • bis zu 300 € für Ferienprogramme
  • Zuschüsse für Qualifizierung und Freiwilligendienste

Pro Verein können derzeit insgesamt (Honorare und weitere Schwerpunkte) bis zu 8.000,00 € Fördermittel pro Schuljahr beantragt werden.

Weitere Informationen sind den aktuellen Förderrichtlinien zu entnehmen.

Anträge für das Schuljahr 2026/2027 können laufend, bis die Fördertöpfe ausgeschöpft sind, gestellt werden. 

Für die Schüler*innen besteht der Versicherungsschutz gem. Erlass des MBK vom 06.07.1999 über die gesetzliche Unfallkasse.

Übungsleiter*innen und Trainer:innen sind über die Sportversicherung des LSV versichert.

Die neuen Förderrichtlinien (Stand Juli 2026) für das kommende Schuljahr 2026/2027 finden Sie hier.

Barbara Schumann
Beratung von Vereinen und Rückfragen zu Konzept und Inhalten
Fon: 0431 / 64 86 - 207
Mail: barbara.schumann[at]lsv-sh.de

Maike Junker
Rückfragen zu Konzept und Inhalten
Fon: 0431 / 64 86 - 203
Mail: maike.junker[at]lsv-sh.de

Pia Böhle
Anträge und Abrechnungen
Fon: 0431 / 64 86 - 189
Montag, Dienstag, Mittwoch von 08:00-13:00 Uhr & Donnerstag von 08:00-11:00 Uhr 
Mail: schuleverein[at]lsv-sh.de

 

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