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Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ II - Neuer Projektaufruf: erneute Einreichung erforderlich

Bereits im Oktober 2025 hatten wir Sie über das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ und die damit verbundenen Fördermöglichkeiten informiert. Der LSV hatte hierzu unter anderem am 23. Oktober 2025 einen digitalen Informationsaustausch mit den Kreis- und Landesfachverbänden durchgeführt und anschließend weitere Informationen zum Programm kommuniziert.

Nun möchten wir Sie darüber informieren, dass das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) am 26. Oktober 2026 den Projektaufruf für die nächste Förderrunde des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS II) veröffentlicht hat. Für diese Förderrunde stellt der Bund erneut 333 Millionen Euro zur Verfügung.

Gefördert werden kommunale gedeckte und ungedeckte Sportstätten, also bauliche Anlagen, die primär dem Sport dienen, einschließlich ihrer typischen baulichen Bestandteile und zweckdienlichen Folgeeinrichtungen. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Sportstätten öffentlich zugänglich sind.

Besonders möchten wir auf die folgende Änderung bzw. Verfahrensregelung aufmerksam machen:

Projektskizzen, die bereits im Rahmen des Projektaufrufs 2025/2026 vom 16. Oktober 2025 (SKS I) oder des Projektaufrufs „SKS-Schwimmbäder“ vom 20. März 2026 eingereicht wurden, werden nicht automatisch in das neue Interessenbekundungsverfahren übernommen. Für jedes Projekt ist daher eine neue Projektskizze einzureichen.

Dies ist insbesondere für diejenigen Kommunen und Vereine von Bedeutung, die sich bereits an der ersten Förderrunde beteiligt oder gemeinsam ein Projekt vorbereitet hatten.

Die Frist zur digitalen Einreichung der Interessenbekundungen endet am 1. Februar 2027.

Der LSV empfiehlt daher seinen Kreissportverbänden und Mitgliedsvereinen, frühzeitig mit den jeweils zuständigen Städten, Gemeinden oder Kreisen Kontakt aufzunehmen, sofern ein grundsätzlich geeignetes Sanierungs- oder Modernisierungsvorhaben besteht. Dies knüpft an die Kommunikation aus dem Jahr 2025 an, in deren Rahmen der LSV über die Kreissportverbände bereits Informationen zu potenziellen Projekten aus Schleswig-Holstein zusammengetragen hatte.

Weitere Informationen stellt das BBSR zur Verfügung:

Wir bitten die Kreissport- und Landesfachverbände, diese Information auch an ihre Mitgliedsvereine weiterzugeben und insbesondere diejenigen Vereine anzusprechen, bei denen entsprechende kommunale Sportstätten oder konkrete Sanierungs- oder Modernisierungsvorhaben bekannt sind.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung.

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