Das Land Schleswig-Holstein hat die Förderrichtlinie zur Umsetzung des kommunalen Anteils des Sondervermögens aus dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) veröffentlicht. Für den organisierten Sport ist dabei besonders relevant: Sportanlagen werden ausdrücklich als förderfähiger Bereich benannt.
Sportvereine können nach der Richtlinie grundsätzlich keine eigenen Anträge stellen. Sie können jedoch mittelbar profitieren, wenn ihre Kommune ein entsprechendes Vorhaben aufgreift und im Rahmen des LuKIFG Fördermittel beantragt. Der LSV empfiehlt seinen Mitgliedsvereinen daher, bestehende Bedarfe bei Sportanlagen frühzeitig mit ihrer Stadt, Gemeinde oder ihrem Kreis zu besprechen.
Weitere Informationen finden Sie auf der LSV-Website im Bereich "Förderung & Zuschüsse”













