Fördermittel EU

Fördermittel Europäischer Landwirtschaftsfonds (ELER)

Für Investitionsvorhaben besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit Europamittel einzuwerben. Allerdings sind diese Förderungen schwieriger zu akquirieren, da der Sport in vielen Förderprogrammen per se nicht förderfähig ist. Mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) stellt die Europäische Union den Mitgliedstaaten ein Finanzierungsinstrument zur Verfügung, um die ländlichen Räume zu einem wirtschaftlichen und ökologischen Gebiet und zu einem attraktiven und sozial lebenswerten Lebensraum zu gestalten.

Eine für Sportorganisationen geeignete Fördermaßnahme zur Entwicklung der ländlichen Räume ist der Leader Ansatz. Das Leader-Konzept sieht vor, dass regionale Partnerschaften von privaten und öffentlichen Akteuren, sogenannte Lokale Aktionsgruppen (LAG), gegründet werden. In Schleswig-Holstein heißen diese LAGs „AktivRegionen“. Das Besondere: Hier können die Menschen nach dem Bottom-up-Prinzip vor Ort Ideen entwickeln und über die AktivRegion umsetzen. Es geht darum, lokale Ressourcen zu nutzen, um wirtschaftliches Wachstum, soziale Integration und Umweltschutz in ländlichen Gebieten zu fördern.

In Schleswig-Holstein gibt es 22 AktivRegionen und sie erarbeiten für ihre Region maßgeschneiderte Integrierte Entwicklungsstrategien (IES) und gelten als „Ideenschmieden der ländlichen Räume“.

Klimaschutz und Klimaanpassung“, „Daseinsvorsorge und Lebensqualität“ sowie „Regionale Wertschöpfung“ sind die drei Themenschwerpunkte im aktuellen Förderzeitraum bis 2027.

Werden diese Schwerpunkte mit Hilfe des Sports unterstützt ist eine Förderung auch im investiven Bereich nicht ausgeschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erasmus+ Sport: Aufrufe erfolgen jährlich

Seit Januar 2014 ist das Erasmus+ Förderprogramm für Bildung, Ausbildung, Jugend und Sport in Kraft. Das Erasmus+ Programm enthält zum ersten Mal ein eigenes Sportkapitel. Dennoch besteht für sportbezogene Projekte die Möglichkeit auch durch andere Kapitel des Erasmus+ Programms gefördert zu werden. Die Vorteile dieses Programms liegen in der Erweiterung des Netzwerkes und in der Möglichkeit Konzepte und Erfolge mit anderen zu teilen.

Die Europäische Kommission veröffentlicht jedes Jahr im November einen Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen für das Förderprogramm Erasmus+ Sport Die Anträge sind über vorgegebene Onlineformulare bis März bzw. April des Folgejahres einzureichen.

Mögliche Themen, die mit Eramsmus+ Sport unter anderem bearbeitet werden können:

  • Nachhaltigkeit
  • Klimaschutz
  • Integration
  • Inklusion
  • Godd Governance
  • Safe Sport
  • Digitalisierung
  • Gender Equlity
  • Bewegungsförderung

In der Regel werden folgende Projektkategorien gefördert:  

Kleine Kooperationspartnerschaften

Ziel: Aufbau und Entwicklung von europäischen Partnerschaften im Sportbereich.

Partner:

  • Es müssen mindestens zwei Organisationen aus zwei Programmländern beteiligt sein.
  • Es gibt keine Obergrenze für die Anzahl der Partner.
  • Bei der Antragstellung müssen alle teilnehmenden Organisationen benannt werden.
  • Es sollte zumindest ein Sportverein involviert sein.

Gewährte Finanzhilfe: entweder 30 000 EUR oder 60 000 EUR (Abrechnung zu großen Teilen über Einheitskosten/Pauschalen)

Projektlaufzeit: zwischen 6 bis 24 Monaten

Projektstart: jeweils am 1. Januar

Kooperationspartnerschaften

Partner:

  • Es müssen mindestens drei Organisationen aus drei Programmländern beteiligt sein.
  • Es gibt keine Obergrenze für die Partnerzahl.
  • Bei der Antragstellung müssen alle teilnehmenden Organisationen benannt werden.

Gewährte Finanzhilfe: 120 000 EUR, 250 000 EUR oder 400 000 EUR (Abrechnung zu großen Teilen über Einheitskosten/Pauschalen)

Projektlaufzeit: zwischen 12 und 36 Monaten.

Projektstart: jeweils 1. Januar

Bereits geförderte Projektziele:

  • Bekämpfung von Doping, insbesondere im Freizeitbereich;
  • Bekämpfung von Spielabsprachen;
  • Verbesserung der Good Governance im Sport;
  • Kampf gegen Gewalt, Rassismus, Diskriminierung, Intoleranz;
  • Förderung der sozialen Integration und Chancengleichheit;
  • Förderung der Beteiligung an Sport und körperlicher Betätigung;
  • Bildungsförderung im und durch Sport; Entwicklung von Fertigkeiten; Umsetzung der EU-Leitlinien zur dualen Karrieren
  • Unterstützung von Freiwilligentätigkeit im Sport;

Auf all diesen Gebieten soll die Gleichstellung der Geschlechter sowie die Zusammenarbeit mit Ländern außerhalb der 33 Erasmus+-Programmländer gefördert werden.

Gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen

Ziele:

  • ehrenamtliches Engagement im Sport
  • soziale Inklusion durch Sport
  • Kampf gegen Diskriminierung im Sport, einschließlich der Förderung der Geschlechtergleichstellung
  • Förderung eines gesunden Lebensstils für alle

Europäische lokale Veranstaltung - Typ 1

Partner: Multi-beneficiary: 3-5 Organisationen aus 3 Programmländern.

Orte: Die Aktivitäten müssen in jedem beteiligten Partnerland stattfinden.

Dauer: 12 - 18 Monate

Pauschalen: 200.000 EUR

Europäische lokale Veranstaltung - Typ 2

Partner: Multi-beneficiary: mindestens 6 Organisationen aus 6 Programmländern.

Orte: Die Aktivitäten müssen in jedem beteiligten Partnerland stattfinden

Dauer: 12 - 18 Monate

Pauschalen: 300.000 EUR

Europaweite Veranstaltung

Partner: Mono-beneficiary: 1 Antragsteller und mindestens 9 Partner aus mindestens 9 Programmländern (die als "assoziierte Partner" gelten).

Orte: Land des Begünstigten.

Dauer: 12 - 18 Monate

Pauschalen: 450.000 EUR

Die Förderung eines regulären, qualifizierenden Wettbewerbs ist nicht möglich. Die Förderung von Aktivitäten rund um einen regulären Wettbewerb ist möglich.