Steuerfragen

Die überwiegende Anzahl der Sportvereine im organisierten Sport sind eingetragene Vereine im Sinne der §§ 21, 55 ff BGB. Die Eintragung hat keinen Einfluss auf die Gemeinnützigkeit der Vereine. Sie ist aber konstitutiv für das Entstehen einer Körperschaft gemäß § 1 Körperschaftsteuergesetz. Als solche sind sie im Regelfall als nicht primär wirtschaftliche und damit gemeinnützige Vereine tätig.

Der Staat fördert gemeinnützige Vereine durch weitreichende steuerrechtliche Vergünstigungen. Das Spektrum umfasst Steuerbefreiungen, Steuerermäßigungen, Spendenverfahren, abgabefreie Pauschalen für Übungsleiter oder Ehrenamtsträger und anderes.

Der Komplex "Steuerfragen" soll denjenigen, die mit finanziellen Angelegenheiten der Vereine betraut sind, helfen, sich sachkundig zu machen.

Dieses Kapitel in "Wissen für die Praxis-powered by VIBSS" beschäftigt sich mit dem Thema: "Steuern".

Steuerhotline

Als Mitgliedsverein/Mitgliedsverband des LSV steht Ihnen einmal monatlich kostenfrei die Steuerhotline zur Verfügung.

Sie erreichen die Hotline an jedem ersten Dienstag eines Monats. In der Zeit von 16:00 - 18:00 Uhr erfolgt die Beratung durch den Steuerberater Reinhard Take, Sozietät Take Maracke & Partner, Westring 455, 24118 Kiel unter der Telefonnumer 0431 / 990 81-200. Bitte beachten Sie, dass die angegebene Telefonnummer ausschließlich während der Beratungstermine als Steuer-Hotline des LSV zur Verfügung steht.

Aktuelle Broschüre "Steuertipps für Vereine"

Welche Steuern betreffen Vereine? Was ist, wenn ein Verein auch Arbeitgeber ist? Muss ein Verein Schenkungssteuer zahlen? Was muss eine Satzung steuerrechtlich enthalten? Wann müssen Sponsorenleistungen versteuert werden?

Solche und andere Fragen tauchen immer wieder in Vereinen auf.

Das Finanzministerium hat die beliebte Broschüre "Steuertipps für Vereine" überarbeitet und neu aufgelegt. Die Broschüre können Sie über die Internetseite des Finanzministeriums per Online-Bestellformular anfordern.