Ehrungen vom Land / Bund

Für Vereine, die mindestens 100 Jahre und länger bestehen (sowie alle weiteren 25 Jahre), sind seitens des Landes Schleswig-Holstein und des Bundes besondere Ehrungen vorgesehen:

a) Ehrenurkunde der Landesregierung

Vereine und Verbände, die mindestens 100 Jahre bestehen und sich Verdienste um das Allgemeinwohl in Schleswig-Holstein erworben haben, können einmalig eine Ehrenurkunde der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten erhalten. Der Ehrungsantrag ist dem Innenminister spätestens sechs Monate vor der beabsichtigten Auszeichnung schriftlich durch den LSV vorzulegen.

b) Sportplakette des Bundespräsidenten

Die Sportplakette des Bundespräsidenten wird aus Anlass des 100-jährigen Bestehens eines Sportvereins bzw. Verbandes einmalig auf dessen Antrag verliehen. Voraussetzung ist der Nachweis über den Gründungszeitpunkt. Der Antrag ist schriftlich mindestens sechs Monate vor dem Verleihungstermin durch den Verein/Verband über den LSV an den Empfehlungsausschuss des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zu richten. Nähere Informationen und welche Unterlagen einem Antrag beigefügt werden müssen, entnehmen Sie dem Antragformular selbst.