Ausschüsse

Ständige Ausschüsse des LSV sind: 

Die Ausschüsse des LSV führen, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, ihre Geschäfte nach der für sie maßgeblichen Geschäftsordnung, die der Genehmigung des Beirates bedarf. Die ständigen Ausschüsse bereiten die Arbeit des Vorstandes vor.

Die Mitglieder der Ausschüsse gemäß Abs.3 b - f werden vom Vorstand auf Vorschlag der Kreissport- und Landesfachverbände berufen. Im Ausnahmefall ist der Vorstand befugt, über die Regelungen in den §§ 22-25 und 27 hinaus, zusätzliche Ausschussmitglieder auf der Grundlage der Vorschläge zu berufen.

In alle ständigen Ausschüsse sind Frauen zu berufen. Ihr Anteil soll ihrem Mitgliederanteil im Landessportverband entsprechen. Jeder Vorschlag eines Kreissport- oder Landesfachverbandes soll mindestens eine männliche und eine weibliche Person umfassen. Werden mehr als zwei Personen vorgeschlagen, so soll der Anteil der vorgeschlagenen Frauen dem Mitgliederanteil des Verbandes entsprechen.

Die Sportjugend Schleswig-Holstein kann mit Zustimmung des Vorstandes jeweils einen Vertreter oder eine Vertreterin ohne Stimmrecht in die Ausschüsse entsenden.

Der Vorstand ist berechtigt, nicht ständige Ausschüsse zu berufen.