Förderrichtlinien Familien in Bewegung

I.    Formale Voraussetzungen

1.    Antragsberechtigung
Antragsberechtigt für die Förderung von "Familien in Bewegung"-Kursangeboten sind alle Mitgliedsvereine des Landessportverbandes Schleswig-Holstein. Die Förderung erfolgt als Anschubfinanzierung aus Projektmitteln des Landessportverbandes Schleswig-Holstein.

2.    Verpflichtung zur Umsetzung
Mit dem Förderantrag erklären sich die Projektpartner bereit, aktiv an der Umsetzung, Entwicklung und Auswertung des Projekts mitzuwirken sowie einen neuen Kurs vor Ort einzurichten.

3.    Antragstellung und Genehmigung

  •  Der Förderantrag zur Umsetzung eines Kursangebots muss vor Kursbeginn gestellt werden.
  • Die Mindestdauer des Kursangebots beträgt insgesamt 10 Zeitstunden (z. B. 10 × 60 Minuten, 5 × 120 Minuten oder alternative Modelle).
  • Ein Kurs gilt erst nach Erhalt der Bewilligung als genehmigt.

4.    Nachweise und Abrechnung

  • Nach Kursende müssen die Projektpartner eine Mittelanforderung einreichen
  • Zusätzlich sind eine Teilnehmenden-Liste sowie ein ausgefüllter Evaluationsbogen vorzulegen
  • Die Abrechnung des Projekts muss spätestens drei Monate nach Kursende erfolgen.

5.    Kostenfreiheit und Zielgruppe

  •  Die Teilnahme am Kursangebot ist kostenfrei. Eine Vereinsmitgliedschaft ist keine Voraussetzung.
  •  Der Kurs richtet sich vorrangig an Familien, bei denen noch nicht alle Familienmitglieder Vereinsmitglieder sind und die bislang an keinem "Familien in Bewegung"-Kurs teilgenommen haben.
  • Familie bedeutet, dass mindestens zwei Personen aus einer Familie teilnehmen. (Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel, Tante, Onkel, Nichte, Neffe, Partner einer Hausgemeinschaft etc.)

II.    Qualität & Nachhaltigkeit

  • Öffentlichkeitsarbei:

    • In sämtlichen Kommunikationsmaßnahmen zur geförderten Maßnahme ist auf die Förderung durch den Landessportverband Schleswig-Holstein und die AOK NordWest hinzuweisen.