Häufig gestellte Fragen

Was kann ich tun, wenn das „Anmelden“ nicht funktioniert?

Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit der Mitgliederverwaltung des Landessportverbandes, E-Mail: support(at)lsv-sh.de in Verbindung. Geben Sie in der E-Mail bitte eine Telefonnummer an, unter der Sie tagsüber zu erreichen sind. Wir werden uns dann kurzfristig bei Ihnen melden.

Wie kann ich die Stammdaten für den Verein ändern?

Um Stammdaten für den Verein zu ändern, klicken Sie nach der Darstellung "Daten der Organisation" auf den Button "Bearbeiten". Nach der Änderung das Speichern bitte nicht vergessen. Den "Langnamen" Ihres Vereins können Sie nicht ändern. Sollte die Eintragung hier nicht dem Namen laut Vereinsregisterauszug entsprechen, wenden Sie sich bitte an die Vereinsverwaltung im LSV. Diese wird die Eintragung dann korrigieren. Den Kurznamen des Vereins können Sie ändern. Hier sollte der Name eingetragen sein, den Sie für Ihren Verein in der täglichen Arbeit verwenden, also z. B. "SV" statt "Sportverein".

Wie kann ich eine Eintragung in einem Vorstandsposten ändern?

Klicken Sie nach der Darstellung der "Daten der Organisation" in der Menüleiste den Button „Vorstand“ an und wählen den gewünschten Vorstandsposten aus. Um die hinterlegte Funktion zu beenden, klicken Sie bitte auf "Funktion(en) ändern" und danach auf  "Funktion beenden". Um eine neue Funktion zuzuweisen, klicken Sie dazu auf "Funktion(en) ändern" und auf "Neue Funktion anlegen", es erscheint ein weiteres Fenster mit der Möglichkeit zwischen den folgenden Funktionenen "Vorstitzende(r)/Präsident(in), Kassenwart, Jugendwart" auszuwählen.

Wie kann ich den Mitgliederbestand einpflegen?

Dazu loggen Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten auf unser Onlineportal unter s-h.lsb-be.de ein. Unter "Bestandserhebung -> Schritt 5 von 8 haben Sie die Möglichkeit, innerhalb des Zeitfensters vom 1. Dezember bis 31. Januar Ihre Mitgliederbestände einzupflegen.

Wieso kann ich meine Bankdaten nicht ändern?

Aus Sicherheitsgründen kann eine  Änderung der Bankverbindung nur vom Kreissportverband bzw. Landessportverband vorgenommen werden. Grundlage bildet dann ein formloser schriftlicher Bescheid des Vereins; der Bescheid ist vom vertretungsberechtigten Vorstand zu unterzeichnen.

Die Bankdaten sowie die Angaben zur Freistellungsbescheinigung dienen nur für die Mitgliederverwaltung des Landessportverbandes. Sie werden selbstverständlich nicht im Internet veröffentlicht.

Warum müssen auch passive Mitglieder im Teil A der Bestandsmeldung angegeben werden?

Im Teil A müssen alle Vereinsmitglieder (aktive, passive, Fördermitglieder usw.) erfasst werden. Alle Mitglieder können an allen satzungsgemäßen Veranstaltungen eines Vereins inkl. der Mitgliederversammlungen u.a.m. teilnehmen. Dabei unterliegen sie dem Schutz durch die obligatorische Sportversicherung, die der LSV für seine Mitglieder abschließt. Nur Vereinsmitglieder, die im Teil A gemeldet sind, haben diesen Anspruch.

Warum muss ich jetzt meine Mitglieder jahrgangsweise erfassen?

Die Einführung einer jahrgangsweisen Meldung bietet aussagefähige Möglichkeiten bei der Auswertung der Daten. Gesellschafts- und sportpolitische Aussagen lassen sich sehr viel detaillierter ableiten und bilden die Grundlage für Sport- und Vereinsentwicklungsprozesse. Darüber hinaus entsteht durch dieses Verfahren für die Zukunft die Perspektive, dass die Bestandserhebung künftig nur noch zentral von einer Organisation (dem Landessportverband) vorgenommen werden könnte, wodurch weitere Bestandserhebungen durch andere Verbände entfallen würden. Außerdem entfällt die aufwendige Jahrgangsgruppenbildung.

Wo finde ich in der neuen Bestandserhebung die Spalte "Sonstiges"?

Im Teil B (Meldung nach Landesfachverbänden) wird auf die Rubrik „Sonstiges“ künftig verzichtet. In der Bestandsmeldung eines Vereines können somit die Meldezahlen im Teil B geringer sein als die Meldezahlen im Teil A.

Nimmt der Landessportverband S.-H. eigenständig Berichtigungen an den Mitgliedermeldungen vor?

Berichtigungen werden nur in schriftlcher Abstimmung mit dem Verein vorgenommen. Bei Zweifeln wird der Landessportverband den Verein anschreiben und um eine Erläuterung zu seiner Angabe bitten. In Einzelfällen kann es auch zu Gesprächen über Unklarheiten und ihre gemeinsamen Lösungen kommen.

Ich habe keinen Internetzugang, wie kann ich meine Bestandsmeldung vornehmen?

Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Kreissportverband. Dieser wird Ihnen gerne bei der Erfassung der Bestandserhebungszahlen Ihres Vereins behilflich sein.

Was muss ich tun, wenn ich die E-Mail zur Aktivierung meines Zugangs nicht erhalten habe?

Bitte wenden Sie sich an die Mitgliederverwaltung des Landessportverbandes S.-H. unter support(at)lsv-sh.de. Die Mitarbeiter werden Ihren Zugang umgehend freischalten, so dass Sie Ihre Daten erfassen können.

Was mache ich, wenn der Datenimport in Schritt 4 nicht funktioniert?

Stellen Sie sicher, ob Sie die aktuelle Version Ihrer Vereinsverwaltungssoftware haben und ob Ihre Software die DOSB-Schnittstelle unterstützt. Gegebenenfalls setzen Sie sich bitte mit dem Hersteller der Software in Verbindung.

Wie funktioniert die Erfassung nach Jahrgängen?

Sofern Sie eine Vereinsverwaltungssoftware haben, die die DOSB-Schnittstelle bedient, können Sie dort eine Datei erzeugen, die die erforderlichen Daten in einem kompatiblen Format vorweist.

Zudem gibt es auch die Möglichkeit, eine Mitgliederliste im Excel- oder csv-Format einzulesen. Voraussetzung dafür ist der korrekte Aufbau der Datei, den Aufbau entnehmen Sie bitte dem „Hinweis zur Excel-Datei“. Sie können sich auch die angebotene Beispiel-Datei im Excel-Format herunterladen und für die Eingabe Ihrer Vereinsdaten nutzen.

Wenn Sie ohne jegliche EDV (mit handgeschriebenen Listen, Karteikarten o.ä.) arbeiten, gehen Sie weiter zu "Schritt 5" und geben Ihre Daten über die Tastatur ein.

Wir haben kein Programm zur Mitgliederverwaltung, können wir unsere Daten trotzdem erfassen?

In "Schritt 5" können Sie Ihre Daten direkt über die Tastatur eingeben.

Muss der Intranetnutzer/die Intranetnutzerin Mitglied des Vorstandes sein?

Nein, der Intranetnutzer/die Intranetnutzerin muss kein Vorstandsmitglied sein. Da die benannte Person jedoch mit den Mitgliederdaten des Vereins arbeitet, bitten wir darum, die Bestimmungen zum Datenschutz im Verein zu beachten. Mit der Unterschrift des vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedes auf dem Antragsformular wird bestätigt, dass der Intranetnutzer autorisiert ist, die Daten des Vereins auf der LSV-Datenbank zu pflegen. 

Was verstehe ich unter "Eingabe Gesamtmitglieder (Teil A)"?

Alle Vereinsmitglieder (Aktive, Passive, Fördermitglieder, Familienmitglieder etc.) sind im Teil A jahrgangsweise und nach Geschlechtern getrennt aufzuführen.

Nur Vereinsmitglieder, die Sie hier eingeben, haben Anspruch auf den Schutz aus der obligatorischen Sportversicherung, die der Landessportverband für seine Mitgliedsvereine abschließt.

Welche Mitglieder erfasse ich unter "Mitglieder-Zuordnung zu den Fachverbänden (Teil B)"?

Gemäß § 7, Absatz 2 der LSV-Satzung müssen Mitgliedsvereine des Landessportverbandes auch Mitglied in dem zuständigen Kreissportverband und grundsätzlich in den zuständigen Landesfachverbänden sein. In diesem Abschnitt der Bestandserhebung geben Sie die Zahl Ihrer Vereinsmitglieder an, mit der Ihr Verein Mitglied im jeweiligen Landesfachverband ist. Die dem LSV im Teil B gemeldeten Bestandszahlen bilden ggf. die Grundlage für die Berechnung der Mitgliedsbeiträge Ihres Vereins an die Landesfachverbände.

Was tue ich, wenn ich meine "Sportaktivitäten im Verein" nicht in der "Sportartenliste" finde?

Sollte ein Sportangebot Ihres Vereins nicht auf dieser Liste (Schritt 7) vorhanden sein, haben Sie die Möglichkeit, dieses Sportangebot unter „oder neue eingeben“ einzutragen.

Was mache ich, wenn Mitglieder meines Vereins ein Sportangebot wahrnehmen, das ich keinem Landesfachverband zuordnen kann?

Falls Ihr Verein ein Sportangebot vorhält, das Sie keinem Landesfachverband zuordnen können, haben wir zu Ihrer Orientierung eine „Verbindliche Sportartenliste“ erstellt. Die "Verbindliche Sportartenliste" finden Sie in Schritt 3 von 8 - Fachverbände. Sie haben die Möglichkeit, das Sportangebot, das Sie keinem Landesfachverband zuordnen können, in der Liste zu suchen. Der dazugehörige Landesfachverband wird dann automatisch angezeigt.

Welchem Fachverband ordne ich meine Mitglieder zu, die am Spielbetrieb eines Hamburger Fachverbands teilnehmen?

Mitglieder, die am Spielbetrieb eines Hamburger Fachverbandes teilnehmen, werden dem entsprechenden Schleswig-Holsteinischen Fachverband zugeordnet.

Was mache ich, wenn Mitglieder Sportarten verschiedener Landesfachverbände ausüben?

Die Mitglieder, die Sportangebote verschiedener Landesfachverbände ausüben, werden jedem Landesfachverband, in dem der Verein Mitglied ist, zugeordnet.

Was tue ich, wenn ich in einem Landesfachverband Mitglied bin, der nicht in der "Landesfachverbandsliste" zu finden ist (z.B. Schlittenhundeverband, Herzsport, Bosseln)?

Im Teil B der Bestandsmeldung erfolgt die Zuordnung der Vereinsmitglieder zu den ordentlichen Landesfachverbänden im Landessportverband. Die Auflistung dieser Landesfachverbände befindet sich im Teil "Mitglieder-Zuordnung zu den Fachverbänden" (Schritt 6). Vereinsmitglieder, die einem Fachverband außerhalb der Landesfachverbandsliste gemeldet sind, können nur in Teil A (Schritt 5) gemeldet werden.

Was tue ich, wenn es für eine Sportart, die mein Verein anbietet, keinen Landesfachverband gibt (z.B. Wasserski, Rugby, Wrestling)?

Es sind alle Vereinsmitglieder jahrgangsweise und nach Geschlechtern getrennt dem LSV zu melden (Teil A, Schritt 5 von 8 der Mitgliedermeldung). Im Teil B sind die Vereinsmitglieder den ordentlichen LSV-Landesfachverbänden aus der Auflistung der Landesfachverbandsliste zuzuordnen. Wenn es für das Sportangebot des Vereins keinen Landesfachverband gibt, kann nur eine Meldung im Teil A abgegeben werden.

Warum muss ich jedes Jahr eine Bestandsmeldung abgeben?

Die Mitglieder des Landessportverbandes sind gemäß § 11 der Satzung verpflichtet, bis zum 31. Januar eines jeden Jahres ihre Vereinsdaten, insbesondere dabei die Bestandsdaten per 01.01. des betreffenden Jahres, in der LSV-Datenbank gemäß den dortigen Vorgaben zu pflegen.

Die Daten aus der Bestandserhebung sind für den deutschen Sport auf den unterschiedlichen Ebenen von unverzichtbarer Bedeutung: Sie dienen z. B. den Spitzenverbänden ebenso wie den regionalen Dachorganisationen von der Kreis- über die Landes- bis hin zur Bundesebene zur Berechnung von Beiträgen und Zuschüssen. Sie stellen die Grundlage für den Versicherungsschutz dar und helfen den Dachorganisationen, Mitgliederbewegungen und -entwicklungen zu erkennen und Hilfestellungen zur Bewältigung sich daraus ableitender Tendenzen zu entwickeln.

Ist der Datenschutz gewährleistet?

Die in der LSV-Datenbank gespeicherten Daten der Sportvereine werden ausschließlich für die Mitgliederverwaltung innerhalb der Sportorganisationen sowie für wissenschaftliche Erhebungen und satzungsgemäße Zwecke verwendet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte zu Werbezwecken erfolgt nicht. Zur Veröffentlichung durch den LSV, den Kreissportverbänden und die Landesfachverbände im Internet, in Sporthandbüchern etc. werden ausschließlich die Vereinsadresse und das Sportangebot zur Verfügung gestellt. Voraussetzung hierfür ist selbstverständlich die Einwilligung des Vereins.

Welchen Sinn hat Teil C?

In Teil C benennen Sie alle Sportangebote, die Ihr Verein vorhält. Ihre Sportangebote werden dann im Rahmen der "Vereinssuche" auf der LSV-Homepage veröffentlicht. Sportinteressierte, die sich auf der Suche nach einem für sie interessanten Sportangebot befinden, werden über die "Vereinssuche" auf das Angebot Ihres Vereins aufmerksam gemacht und erhalten weitere Informationen für eine Kontaktaufnahme.

Was muss ich tun, wenn ich nicht möchte, dass meine Daten auf der LSV-Homepage veröffentlicht werden?

Wenn Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Anschrift und Ihrer Sportangebote auf den Homepages des LSV und der KSVs nicht einverstanden sind, können Sie dies im letzten Schritt der Bestandsmeldung unterbinden, indem Sie den Haken bei "Wir sind mit der Veröffentlichung unserer Anschrift und unserer Sportangebote in Verzeichnissen und Homepages des LSV und der KSVs einverstanden" deaktivieren. Bitte bedenken Sie, dass durch die Veröffentlichung auf der LSV-Homepage unter der Rubrik "Vereinssuche" es interessierten Personen ermöglicht wird, Ihren Verein und Ihre Sportangebote zu finden. Dieser Service wird stark nachgefragt.

Was kann ich tun, wenn ich die Bestätigung für die Bestandsmeldung abgeschickt habe und nachträglich Änderungen vornehmen muss?

Änderungen/Korrekturen der Mitgliederzahlen und der Sportangebote des Vereins sind nach dem Schritt 8 grundsätzlich nicht mehr möglich. Nur in Ausnahmefällen kann der LSV Schleswig-Holstein eine erneute Eingabe freischalten. Dafür wenden Sie sich bitte an den für Ihren Verein zuständigen Kreissportverband und veranlassen Sie über diesen eine erneute Eingabemöglichkeit durch den LSV.

Wie kann ich die Daten meines Körperschaftsteuerfreistellungsbescheides aktualisieren?

Den aktualisierten Körperschaftsteuerfreistellungsbescheid senden Sie bitte an Ihren zuständigen Kreissportverband, der daraufhin die Daten aktualisiert.

Was ist das "Zeitfenster der Bestandserhebung"?

Die Eingabe der Bestandsmeldungsdaten ist nur in einem bestimmten Zeitraum möglich, d.h. nur in der Zeit zwischen Anfang Dezember und dem satzungsgemäß vorgegebenen Endtermin für die Abgabe der Bestandsmeldung, dem 31. Januar.

Außerhalb dieses Zeitfensters ist die Registerkarte "Bestandserhebung" nicht sichtbar.

Wie werden Flüchtlinge und Asylsuchende in der Bestandserhebung berücksichtigt?

Dieser Personenkreis wird nicht über die alljährliche Bestandsmeldung erfasst.