Infos für Prüfer/-innen und die, die es noch werden möchten

In Sportorganisationen
Als Prüfer*in in Sportorganisationen darf nur tätig werden, wer im Besitz eines gültigen Prüferausweises, mindestens 16 Jahre alt, Mitglied in einem Sportverein ist und das DSA in dessen Auftrag abnimmt. Der Prüferausweis wird auf Antrag durch den zuständigen Kreissportverband kostenfrei ausgestellt. Jeder Ausweis enthält eine Identnummer, die einmalig vergeben wird und so bundesweit den Prüfer*innen zugeordnet ist.
Der Prüferausweis ist vier Jahre gültig und kann jeweils auf Antrag um vier Jahre verlängert werden. Der Erwerb des Prüferausweises erfolgt durch die Teilnahme an einer entsprechenden Qualifizierung und wird nur für die Sportart ausgestellt, in der die Prüferschulung/Einweisung erfolgte und die fachliche Qualifikation und Eignung nachgewiesen wurde.


In den Sportarten, in denen unzureichende Kenntnisse bestehen, ist ein vertiefender Lehrgang der Kreissportverbände zu besuchen oder in der betreffenden Sportart lizenzierte Fach-Übungsleiter*innen/ Fach-Trainer*innen zur Unterstützung hinzuzuziehen. Eine Fort- und Weiterbildung von mindestens 2 LE ist empfehlenswert. Weitere Qualifizierungsmaßnahmen für aktive Prüfer*innen sind ebenfalls bei den KSV zu erfragen.

Sonderregelungen für bestimmte Fachgruppen

Die Prüfberechtigung für das DSA kann zudem auf Antrag, entsprechend der Sportart, für die die fachliche Qualifikation und Eignung besteht, ausgestellt werden für:


• Diplom-Trainer*innen der Trainerakademie Köln
Der Prüferausweis wird für die Sportarten Leichtathletik, Schwimmen, Turnen und Radfahren ausgestellt. Die Kenntnisse über Regularien und Bedingungen des DSA müssen nachgewiesen werden (z. B. Online-Modul).


• Sportlehrkraft mit Abschluss „Sport“ oder Sportwissenschaftler*innen
Beide müssen fundiertes Wissen zu Methodik und Didaktik des Sportunterrichts und Kenntnisse über Regularien und Bedingungen in geeigneter Form nachweisen (z. B. Online-Modul). Der Prüferausweis wird für die Sportarten Leichtathletik, Schwimmen, Turnen und Radfahren ausgestellt. Sportlehrer*innen ohne Vereinsbindung dürfen nur innerhalb der Schulstruktur prüfen.

 

• Fachangestellte für Bäderbetriebe (Schwimmmeistergehilfe*innen) und geprüfte Meister*innen für Bäderbetriebe. Der Prüferausweis wird für die Sportart Schwimmen ausgestellt.


• Geprüfte Schwimmmeister*innen, Rettungsschwimmer*innen. Der Prüferausweis wird für die Sportart Schwimmen ausgestellt.