Guter ökologischer Zustand unserer Gewässer - Die EU-Wasserrahmen- richtlinie

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist ein ehrgeiziges, zukunftsorientiertes Projekt mit weitreichenden Fol- gen für die künftige, z.T. grenzüberschreitende Bewirtschaftung der Gewässer und aquatischen Ökosysteme in ganz Europa.

Das übergeordnete Umweltziel der WRRL ist die Erreichung eines “guten ökologischen Zustands” für sämtliche europäischen Oberflächengewässer und das Grundwasser bis zum Jahr 2015. Das soll vorrangig durch die Ent- wicklung und Umsetzung von Bewirtschaftungsplänen für die Flusseinzugsgebiete (Flussgebietseinheiten) erzielt werden.

Die Umsetzung erfordert die Mitwirkung einer Vielzahl von Kräften, zu denen der einzelne Verbraucher ebenso zählt wie ganze wasserverbrauchende Sektoren, etwa die Landwirtschaft und Industrie, aber auch indirekt Betroffene wie die Anbieter von Wasserfreizeitaktivitäten sowie die für die Planung der Land- und Wasser- nutzung zuständigen örtlichen, regionalen, nationalen und internationalen Behörden.

In Schleswig-Holstein sind hierfür für die drei Flussgebietseinheiten Elbe, Eider und Schlei/Trave in den insge- samt 34 Bearbeitungsgebieten Arbeitsgruppen eingerichtet worden, die für die Maßnahmenplanung und -Umsetzung vor Ort zuständig sind. Die Federführung obliegt meist den Boden- und Wasserverbänden, die über das Ministerium – (MLUR) und das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) koor- diniert werden.

Für die drei Flussgebietseinheiten wurden sogenannte Flussgebietsbeiräte eingerichtet, denen in regelmäßigen Abständen berichtet wird. Der Landessportverband S.-H. sowie die Landesfachverbände der Wassersportarten sind Mitglieder dieser Flussgebietsbeiräte.

Aktuell werden die Bewirtschaftungspläne für die einzelnen Gebietseinheiten entwickelt und abgestimmt.

Da der organisierte Sport nicht routinemäßig in den Arbeitsgruppen der 34 Bearbeitungsgebiete vertreten ist, besteht mit dem zuständigen Ministerium die Übereinkunft, dass Maßnahmenplanungen und -umsetzungen, die den organisierten Sport berühren, mit den Sportvertretern abgestimmt werden.

Dieser Absprache kommt die Landesregierung aus Sicht der beteiligten Fachverbände in vollem Umfang nach.

Die bisher vorgestellte Maßnahmenplanung berührt den organisierten (Wasser)Sport durchaus an zahlreichen Stellen, bisher aber ohne negative Auswirkungen für den Sport.

Falls Sie weitere Informationen zur WRRL benötigen, können Sie sich auf der Internetseite des MLUR genauer informieren. Für spezielle Informationen zum Sport und der WRRL steht Ihnen unser Mitarbeiter Dr. Sven Reitmeier, Tel.: 0431 – 64 86 118, sven.reitmeier(at)lsv-sh.de zur Verfügung.