Bundesförderung

Der Bund fördert in der Regel den Sport nach dem Subsidiaritätsprinzip, d.h. soweit Organisationen oder Einrichtungen des Sports öffentliche Förderung des Bundes in Anspruch nehmen wollen, müssen zunächst die eigenen Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. Finanzielle Unterstützung durch die Bundesregierung gibt es nur ergänzend. Dennoch wird empfohlen, für jedes Finanzierungs- und Förderprogramm die jeweils speziell geltenden Förderrichtlinien zu beachten.

Förderung von Neubauten im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Förderung von Gesamtsanierungen zum Energieeffizienzhaus im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Förderung von Teilsanierungen (Einzelmaßnahmen) im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Energetische Sanierung: Noch mehr Möglichkeiten für den Klimaschutz (Kommunalrichtlinie)

DOSB-Übersicht: Bundesförderprogramme für Sportstätten und Sporträume

Weitere Schwerpunkte der Förderung werden in "Wissen für die Praxis - powerd by VIBSS" dargestellt.

Landesförderung

Härtefall-Hilfen für den Sport - Härtefallfonds Energie

Schleswig-Holstein hilft Sportvereinen und Sportverbänden, die durch steigende Energiepreise in wirtschaftlicher Notlage sind.

Vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2023 können Vereine und Verbände Anträge an das Innenministerium stellen. Es ist möglich, einen Antrag für den gesamten Zeitraum oder zwei Anträge für jeweils drei oder vier Monate zu stellen. Die Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet.

Weitere Informationen, sowie die Förderrichtlinie finden Sie hier:

https://www.lsv-sh.de/presse-medien/artikel/haertefall-hilfen-fuer-den-sport-richtlinie-zur-beantragung-jetzt-online-auf-der-homepage-des-innenm/

 

Fonds für Barrierefreiheit

Mit dem zehn Millionen Euro umfassenden Fonds für Barrierefreiheit fördert die Landesregierung innovative Ansätze zur Barrierefreiheit – etwa Umbauten oder Projekte, die das Bewusstsein der Gesellschaft für Menschen mit Behinderungen schärfen. Dazu zählen zum Beispiel Veranstaltungen und Projekte zu Fragen der Barrierefreiheit.

Weitere Informationen, sowie die Förderrichtlinie finden Sie hier:

https://schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/M/menschenMitBehinderungen/stabsstelle_brk.html

 

Förderung von kommunalen Sportstätten in Schleswig-Holstein

Mit der Sportstättenförderrichtlinie hat sich das Land Schleswig-Holstein zum Ziel gesetzt, die Kommunen bei der Erhaltung ihrer Sportinfrastruktur zu unterstützen, um den bestehenden Sanierungsstau zu reduzieren.

Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie hier:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/S/sport/SportstaettenfoerderRili.html

 

Förderung von Sportveranstaltungen in Schleswig-Holstein

Mit der Sportveranstaltungs-Förderrichtlinie unterstützt Schleswig-Holstein die Ausrichtung von internationalen, nationalen und überregionalen Sport-Events im Land.

Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie hier:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/S/sport/sportveranstaltungen.html

 

Förderung des E-Sport in Schleswig-Holstein

Mit der E-Sport-Förderrichtlinie unterstützt das Land Schleswig-Holstein unterstützt Einrichtungen, Maßnahmen und Projekte zur Entwicklung eines landesweiten Angebotes für E-Sport in Verbindung mit digitaler Kompetenz sowie des Landesfachverbands – der „E-Sport-Verband Schleswig-Holstein e.V.“ (EVSH).

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/IV/_startseite/Artikel2021/I/210318_esport_lez.html