Fördermittel EU

Fördermittel Europäischer Landwirtschaftsfonds (ELER)

Für Investitionsvorhaben besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit Europamittel einzuwerben. Allerdings sind diese Förderungen schwieriger zu akquirieren, da der Sport in vielen Förderprogrammen per se nicht förderfähig ist. Mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) stellt die Europäische Union den Mitgliedstaaten ein Finanzierungsinstrument zur Verfügung, um die ländlichen Räume zu einem wirtschaftlichen und ökologischen Gebiet und zu einem attraktiven und sozial lebenswerten Lebensraum zu gestalten.

Eine für Sportorganisationen geeignete Fördermaßnahme zur Entwicklung der ländlichen Räume ist der Leader Ansatz. Das Leader-Konzept sieht vor, dass regionale Partnerschaften von privaten und öffentlichen Akteuren, sogenannte Lokale Aktionsgruppen (LAG), gegründet werden. In Schleswig-Holstein heißen diese LAGs „AktivRegionen“. Das Besondere: Hier können die Menschen nach dem Bottom-up-Prinzip vor Ort Ideen entwickeln und über die AktivRegion umsetzen.

In Schleswig-Holstein gibt es 22 AktivRegionen und sie erarbeiten für ihre Region maßgeschneiderte Integrierte Entwicklungsstrategien (IES).

Zurzeit wird für die nächste Förderperiode 2023 -2027 in jeder AktivRegion die maßgeschneiderte Integrierte Entwicklungsstrategie hinsichtlich der Zukunftsthemen „Klimaschutz und Klimaanpassung“, „Daseinsvorsorge und Lebensqualität“ sowie „Regionale Wertschöpfung“ angepasst bzw. erneuert. Voraussichtlich werden die Bescheide ab dem 24. Oktober 2022 vorliegen.

Bis Ende 2022 kommen die Regelungen der vorherigen Förderperiode zum Tragen mit folgenden Schwerpunktthemen:

• Klimawandel und Energie, wie Erneuerbare Energien oder Mobilität

• Nachhaltige Daseinsvorsorge, wie Ortskernentwicklung oder Lebensqualität

• Wachstum und Innovation, wie Nachhaltiger Tourismus oder Regionale Produkte

• Bildung, wie Talente entdecken und fördern oder schulische und außerschulische Lernorte

Werden diese Schwerpunkte mit Hilfe des Sports unterstützt ist eine Förderung auch im investiven Bereich nicht ausgeschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erasmus+ Sport: Aufrufe erfolgen jährlich

Seit Januar 2014 ist das Erasmus+ Förderprogramm für Bildung, Ausbildung, Jugend und Sport in Kraft. Das Erasmus+ Programm enthält zum ersten Mal ein eigenes Sportkapitel. Dennoch besteht für sportbezogene Projekte die Möglichkeit auch durch andere Kapitel des Erasmus+ Programms gefördert zu werden. Die Vorteile dieses Programms liegen in der Erweiterung des Netzwerkes und in der Möglichkeit Konzepte und Erfolge mit anderen zu teilen.

Die Europäische Kommission veröffentlicht jedes Jahr im November einen Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen für das Förderprogramm Erasmus+ Sport Die Anträge sind über vorgegebene Onlineformulare bis März bzw. April des Folgejahres einzureichen.

In der Regel werden folgende Projektkategorien gefördert:  

Kleine Kooperationspartnerschaften

Ziel: Aufbau und Entwicklung von europäischen Partnerschaften im Sportbereich.

Partner:

  • Es müssen mindestens zwei Organisationen aus zwei Programmländern beteiligt sein.
  • Es gibt keine Obergrenze für die Anzahl der Partner.
  • Bei der Antragstellung müssen alle teilnehmenden Organisationen benannt werden.
  • Es sollte zumindest ein Sportverein involviert sein.

Gewährte Finanzhilfe: entweder 30 000 EUR oder 60 000 EUR (Abrechnung zu großen Teilen über Einheitskosten/Pauschalen)

Projektlaufzeit: zwischen 6 bis 24 Monaten

Projektstart: jeweils am 1. Januar

Die Projektziele, die mit diesem Programm gefördert werden, können von Jahr zu Jahr variieren, unter anderem wurden schon folgeden Ziele gefördert: :

  • Förderung der sozialen Integration und Chancengleichheit im Sport;
  • Förderung von europäisch angestammten Sport und Spiele;
  • Unterstützung der Mobilität von Freiwilligen, Coaches, Managern und Personal von gemeinnützigen Sportorganisationen;
  • Schutz der Athleten, insbesondere der jüngsten unter ihnen, vor gesundheitlichen Risiken durch die Verbesserung der Trainings- und Wettbewerbsbedingungen;
  • Bildungsförderung im und durch Sport mit besonderem Schwerpunkt auf der Entwicklung von Fertigkeiten.

Kooperationspartnerschaften

Partner:

  • Es müssen mindestens drei Organisationen aus drei Programmländern beteiligt sein.
  • Es gibt keine Obergrenze für die Partnerzahl.
  • Bei der Antragstellung müssen alle teilnehmenden Organisationen benannt werden.

Gewährte Finanzhilfe: 120 000 EUR, 250 000 EUR oder 400 000 EUR (Abrechnung zu großen Teilen über Einheitskosten/Pauschalen)

Projektlaufzeit: zwischen 12 und 36 Monaten.

Projektstart: jeweils 1. Januar

Bereits geförderte Projektziele:

  • Bekämpfung von Doping, insbesondere im Freizeitbereich;
  • Bekämpfung von Spielabsprachen;
  • Verbesserung der Good Governance im Sport;
  • Kampf gegen Gewalt, Rassismus, Diskriminierung, Intoleranz;
  • Förderung der sozialen Integration und Chancengleichheit;
  • Förderung der Beteiligung an Sport und körperlicher Betätigung;
  • Bildungsförderung im und durch Sport; Entwicklung von Fertigkeiten; Umsetzung der EU-Leitlinien zur dualen Karrieren
  • Unterstützung von Freiwilligentätigkeit im Sport;

Auf all diesen Gebieten soll die Gleichstellung der Geschlechter sowie die Zusammenarbeit mit Ländern außerhalb der 33 Erasmus+-Programmländer gefördert werden.

Gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen

Ziele:

  • ehrenamtliches Engagement im Sport
  • soziale Inklusion durch Sport
  • Kampf gegen Diskriminierung im Sport, einschließlich der Förderung der Geschlechtergleichstellung
  • Förderung eines gesunden Lebensstils für alle

 

Europäische lokale Veranstaltung - Typ 1

  • Multi-beneficiary: 3-5 Organisationen aus 3 Programmländern schiedenen Programmländern beteiligen;

- Maximale gewährte Förderung:

  • Für gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen, die während der Europäischen Woche des Sports stattfinden: 300.000 EUR
  • Für gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen ohne Bezug zu der Europäischen Woche des Sports: 500.000 EUR

- Projektdauer: Veranstaltung muss in der Regel zwischen November und Oktober des Folgejahres stattfinden, Gesamtprojektdauer ist maximal 1 Jahr

- Bereits geförderte Projektziele:

  • Ehrenamtliches Engagement im Sport;
  • Soziale Inklusion durch Sport;
  • Gleichstellung der Geschlechter durch Sport;
  • gesundheitsfördernde körperliche Aktivitäten;
  • Einführung der Europäischen Woche des Sports.