Aktuelle Informationen

Information zu Sportangeboten im Rahmen des schulischen Ganztagsangebots

Seit dem 14. Februar 2022 ist der Sportunterricht in den meisten Bewegungsfeldern eingeschränkt wieder möglich. Die aktuellen Vorgaben gelten ebenfalls für Bewegungs- und Sportangebote im Rahmen des schulischen Ganztagsangebotes. Der Spiel- und Sportbetrieb im Verein ist hiervon nicht betroffen. Hier gelten die Vorgaben der aktuell gültigen Landesverordnung.

Die wesentlichen Vorgaben für Sportangebote im Rahmen des schulischen Ganztagsangebots:

- In den Umkleideräumen und auf dem Weg zum Sportplatz/zur Sporthalle ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

- Soweit möglich, sollen die Sport- und Bewegungsangebote im Freien stattfinden.

- Die Angebote sollen so organisiert sein, dass kontinuierlich Abstand gehalten wird und möglichst kein direkter Körperkontakt entsteht. Diese Vorgaben sind besonders dann zu beachten, wenn Bewegungs- und Sportangebote kohorten- bzw. lerngruppenübergreifend durchgeführt werden.

- Kooperationsangebote im Bereich Schwimmen sind möglich. Die geltenden Hygienepläne der Schwimmstätte sind zu beachten.

Vor Aufnahme/Wiederaufnahme eines Kooperationsangebots sollte man sich unbedingt mit der Schulleitung bzw. dem Träger des Ganztags abstimmen.