Aktuelle Verordnung des Landes vom 29. November zur Eindämmung des Coronavirus in Schleswig-Holstein - gültig bis 20. Dezember 2020

Die aktuelle, am 29. November 2020 veröffentlichte, Landesverordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus in Schleswig-Holstein gilt vom 30. November bis 20. Dezember 2020. Sie wurde vor dem Hintergrund der  derzeitigen Infektionslage und des darauf aufbauenden Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vom 25. November angepasst. Da sich in unserem Land die Infektionszahlen im Vergleich zum Bundesdurchschnitt etwas günstiger entwickelt haben, werden in Schleswig-Holstein entsprechend der Öffnungsklausel für Länder mit niedrigeren Inzidenzen nicht alle Punkte des Beschlusses der Konferenz umgesetzt.

Leider hat es für den Sport keine Lockerungen gegeben. Die Sportausübung ist gemäß § 11 Abs. 1 der Landesverordnung innerhalb und außerhalb von Sportanlagen weiterhin nur allein, gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person gestattet.

In den letzten Wochen hat der Landessportverband (LSV) auf verschiedenen Ebenen gegenüber der Landesregierung deutlich gemacht, dass der vereinsgebundene Breitensport vor allem für Kinder und Jugendliche so früh wie möglich wieder durchführbar sein muss. Gerade für Kinder und Jugendliche sind Spiel, Sport und Bewegung nicht nur gesundheitsfördernd, sondern auch lernfördernd und dienen dem sozialen Miteinander. Regelmäßiger Sport in und außerhalb der Schule ist daher für unsere Kinder elementar. Vor Inkrafttreten einer bereits angekündigten neuen Landesverordnung am 20. Dezember des Jahres wird der LSV dies weiterhin intensiv gegenüber dem Land vertreten.

Des Weiteren hat der LSV in Gesprächen im politischen Raum – auch auf hochkarätiger Ebene – wiederholt auf die große Bedeutung der Wiederauflage des Soforthilfeprogramms hingewiesen. Hintergrund ist neben vielen weiteren belastenden Faktoren unter anderem, dass viele unserer Vereine erst jetzt, zum Jahresende, absehen können, wie groß ihre Mitgliederverluste sein werden. Auch konnte der Sportbetrieb in den vergangenen Monaten nicht voll aufgenommen werden und in den Monaten November/Dezember kommt er erneut nahezu vollständig zum Erliegen. Der LSV wird diesbezüglich den sehr engen Dialog vor allem mit dem Innenministerium fortsetzen und seine Vereine und Verbände zeitnah über aktuelle Entwicklungen informieren.  

Die Änderungen der Landesverordnung treten zum 30. November 2020 in Kraft und sind gültig bis zum Ablauf des 20. Dezember 2020.

Die Verordnung wird ersatzverkündet unter: https://www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein unter corona(at)lr.landsh.de