"Dein Verein: Sport, nur besser.“ – neue Bewegungskampagne von DOSB und BMI startet / Sportvereinsschecks stehen ab sofort zum Download bereit

„Dein Verein: Sport, nur besser.“ lautet der Slogan der neuen Werbekampagne, die der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) gemeinsam in Auftrag gegeben haben. Die Kampagne ist Bestandteil des mit 25 Millionen Euro geförderten ReStart-Programms von BMI und DOSB. Ziel ist es, die Menschen in Deutschland zu mehr Sport und Bewegung zu animieren und die Sportvereine in Deutschland zu stärken.

Seit dem 24. Januar 2023 sind die ersten Kampagnenmotive bundesweit sowohl auf klassischen Werbeflächen in den Städten, in Zeitungen und Magazinen, als auch im digitalen Raum zu sehen. Gleichzeitig können seit dem 24. Januar die Sportvereinsschecks gebucht werden. Insgesamt 150.000 Sportvereinschecks stehen zum Download zur Verfügung und können von Menschen, die noch nicht in einem Sportverein Mitglied sind, als Zuschuss für eine Vereinsmitgliedschaft in Höhe von 40 Euro in Sportvereinen eingelöst werden. Mehr Informationen dazu finden sich auf der Kampagnen-Website www.sportnurbesser.de.

Mit den Sportvereinsschecks sollen sportinteressierte Menschen für den Sport zurückgewonnen und Bewegungs-Muffel für mehr Bewegung neu begeistert werden.

Es soll bzw. sollen:

• 150.000 Menschen die Möglichkeit bekommen, Sport- und Bewegungsangebote der Sportvereine kennenzulernen
• niedrigschwellige und möglichst barrierefreie Zugangswege zum Vereinssport aufgezeigt werden
• eine hohe Zahl der mit den Sportvereinsschecks gewonnenen Menschen für eine langfristige Teilnahme an Sport- und Bewegungsangeboten begeistert und für die Mitgliedschaft in einem Sportverein gewonnen werden

Antragsverfahren
Gefördert werden in diesem Teilprojekt 150.000 Sportvereinsschecks im Wert von je 40 Euro, die von Privatpersonen über die Antragsplattform heruntergeladen werden können. Details hierzu sind unter sportnurbesser.de zu finden. Die Personen haben vier Wochen Zeit ihren Sportvereinsscheck in einem Sportverein ihrer Wahl, der Mitglied im Landessportverband/Landesfachverband ist, einzulösen. Das Downloadportal ist hierfür im Zeitraum vom 24. Januar 2023 bis zum 31. August 2023 geöffnet. Für jede Person kann nur einen Sportvereinsscheck einlöst werden. Es ist nicht möglich, einen Zuschuss zu einer Vereinsmitgliedschaft abzurechnen, wenn die Person bereits Mitglied in diesem Sportverein ist. Die Sportvereine bekommen die Sportvereinsschecks von den Personen ausgedruckt oder digital ausgehändigt. Der Verein kann diesen innerhalb von zehn Wochen ab Ausstellungsdatum beim DOSB über die Internetplattform einreichen. Letzte Möglichkeit ist hierfür der 31. Oktober 2023. Sollte ein Sportvereinsscheck nicht innerhalb von zehn Wochen nach Download über die Internetplattform beim DOSB abgerechnet werden, verfällt er und wird wieder ins System eingespeist.

Das Wichtigste auf einen Blick
Förderzeitraum: 24. Januar 2023 bis 31. August 2023 (Einlösbar vom Sportverein bis 31. Oktober 2023)
Förderhöhe: Sportvereinsscheck im Wert von je 40 Euro
Eigenmittel: Wenn die Kosten für die Vereinsmitgliedschaft höher als 40 Euro sind, muss die Differenz vom Neumitglied getragen werden. Für den Verein fallen keine Eigenmittel an.
Zielgruppe: Personen, die Mitglied in einem Sportverein werden möchten
Gültigkeit des Sportvereinsschecks: Die Gültigkeit beträgt 10 Woche ab Ausstellungsdatum
Förderkriterien:
• Für jede Person kann nur ein Sportvereinsscheck herunterladen werden.
• Die Person muss ein neues Mitglied im Verein werden.
• Der Verein muss Mitglied in einem Landessportbund/Landesfachverband sein.
• Es wird kein Geld an Privatpersonen ausgezahlt. Nur Sportvereine können die Sportvereinsschecks beim DOSB einlösen.
• Für Familien: Herunterladen von bis zu 3 Sportvereinsschecks pro E-Mail-Adresse.

Ansprechpartnerin beim DOSB

Marie Breier
Projektmanagerin „Kostenlos (zurück) in der Verein - Sportvereinsschecks“
E-Mail: breier(at)dosb.de
Telefon: 069 6700-402

Weiterführende Informationen rund um das ReStart-Programm finden Sie auch unter folgendem Link: https://www.dosb.de/restart