Landesregierung hat weitere Anpassungen an der Landesverordnung vorgenommen: Änderungen für Sportbootbesitzer

Die Landesregierung hat am 5. Mai 2020 weitere Anpassungen an der Landesverordnung vorgenommen und hierüber in einer Pressemitteilung informiert. Hierin hat die Innenministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack die neuen Regelungen für den Sport noch einmal bekräftigt. Sie stellte zudem klar, was bereits jetzt gilt: "Auch Sport ist möglich: im Freien und kontaktfrei unter Einhaltung der Hygienebestimmungen." Beim Fußball spreche nichts gegen Elfmeter- oder Freistoßtraining, Zweikampftraining gehe aber nicht, und geduscht werden müsse zu Hause. Eine Differenzierung zwischen Sportarten finde nicht statt. Bedingung sei die Einhaltung des Abstandsgebotes und der Hygieneregeln sowie die Einhaltung der sportartspezifischen Regeln der Landesfachverbände. Diese sind auf der Internetseite des DOSB aufgelistet.

Darüber hinaus hat das Kabinett beschlossen, auf den Inseln die Sportbootbesitzer mit den Dauercampern gleichzusetzen, so dass auch die Bootsbesitzer das Betretungsrecht für die Inseln erhalten. Allgemein wird daran erinnert, dass die Voraussetzung für die Lockerungen weiterhin die konsequente Einhaltung des Abstandsgebotes in der Regel von 1,50 Metern und die Beachtung der Hygieneempfehlungen wie zum Beispiel Händewaschen sind.


Die angepasste Verordnung ist gültig ab Sonnabend, 9. Mai, und ist hier abrufbar.