Landesregierung verlängert Maßnahmen im Kampf gegen Corona

Die Landesregierung hat am 12. Februar 2021 im Nachgang der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. Februar die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung bis zum 21. Februar verlängert. Die bisherigen Regelungen bleiben dementsprechend bis einschließlich 21. Februar in Kraft. In der 8. Kalenderwoche wird die Landesregierung verschiedene Änderungen umsetzen. Geplant ist u.a., dass Kindertagesstätten ab dem 22. Februar den Regelbetrieb unter Pandemie-Bedingungen wiederaufnehmen können. Auch die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 kehren wieder in den Präsenzunterricht unter Coronabedingungen in die Schulen zurück. So kann auch der Ganztag unter Beachtung der geltenden Hygienevorschriften wieder angeboten werden.

Weitere Rücknahmen von Einschränkungen, beispielsweise für Individualsport unter bestimmten Bedingungen sind für den 1. März vorgesehen.

Die Sportausübung ist somit gemäß § 11 Abs. 1 der Landesverordnung weiterhin nur allein, gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person gestattet. Sportanlagen bleiben für die Sportausübung geschlossen. Jedoch ist es wieder möglich, Videoaufzeichnungen in Sporträumen zu erstellen. Mit Blick  auf die Erstellung von Videoaufzeichnungen in Sporträumen wurde die Auslegung der Landesverordnung geändert. Diesbezüglich wurden im Bereich „Welche Voraussetzungen gelten für das Sporttreiben?“ die FAQs zum Thema „Coronavirus“ wie folgt aktualisiert:

„ … Das Betreten von Sportanlagen zum Zweck der Erhaltung der Anlage, der Eigentumssicherung oder sonstiger notwendiger Arbeiten bleibt unter den allgemeinen Kontaktbeschränkungen möglich. Auch das Abholen und Zurückbringen von Gegenständen oder Sportgeräten (z.B. Ruderboote oder Kajaks) aus den Sportanlagen ist unter Einhaltung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen möglich. Möglich ist auch, dass geschlossene Sportanlagen beispielsweise von Trainer:innen genutzt werden, um Videos für Übungen zum Sporttreiben aufzunehmen, die zum Beispiel im Internet zur Verfügung gestellt werden können (quasi als Distanzunterricht online). Auch hier sind die Kontaktbeschränkungen einzuhalten, d.h. maximal zwei Personen gleichzeitig dürfen am Videodreh teilnehmen (aber nur für diesen Zweck). Nicht zulässig sind sämtliche Übungen in Sporteinrichtungen, die ausschließlich zur Ausübung von Sport in diesen Einrichtungen dienen. Die Sportanlagen dürfen für die Sportausübung nicht betreten werden.“

Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Sport.html

Verordnungen und Erlasse des Landes im Internet: http://www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse

Weitere wichtige  Informationen:

Gebührenbescheid des Bundesanzeiger-Verlages für einen Eintrag im Transparenzregister

Die aktuell vom Bundesanzeiger Verlag versendeten Bescheide für die Führung des Transparenzregisters sind korrekt und haben keinen betrügerischen Hintergrund. Gemeinnützige Vereine können sich auf Antrag von zukünftigen Gebühren (also ab 2021) befreien lassen. Dafür müssen sich Vereine einmal unter www.transparenzregister.de registrieren. Anschließend besteht die Möglichkeit zum Download eines entsprechenden Formulars.

Hinweis in eigener Sache:

Kostenfreies Beratungsangebot

Die anhaltende Pandemiesituation führt auch in den Vereinen im Landessportverband zu Veränderungen und Unsicherheiten sowie zu neuen Herausforderungen. Der LSV möchte daher sein Beratungsangebot für Vereine und Verbände ausweiten und dieses kostenfrei zur Verfügung stellen. Themen sind dabei u.a. : Fragen zur Mitgliedergewinnung, Erarbeitung von Ansätzen für ein erhöhtes ehrenamtliches Engagement, Analyse bestehender Strukturen, Begleitung von Fusionsprozessen, Unterstützung bei der Entwicklung eines Leitbildes,  Erarbeitung von Zukunftsstrategien, etc.   

Der Beratungsprozess wird von einem Tandem aus qualifizierten Prozessbegleiterinnen und – begleitern moderiert, die die entsprechenden Termine abstimmen. Die Beratungstermine können sowohl online per Videomeeting als auch vor Ort stattfinden, sobald es die entsprechenden Verordnungen wieder zulassen.  

Weitere Informationen unter anderem über ein Erklärvideo erhalten sie unter www.lsv-sh.de/zdt. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Projektteam Hanna Eggers und Julian Brede unter zdt(at)lsv-sh.de.